Graz: Feuerwerk - Was es zu bedenken gibt!
Im Ortsgebiet von Graz verboten!
Foto: Polizei
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Damit sind im Grazer Ortsgebiet nur mehr Feuerwerke der Kategorie F 1 möglich, die wie folgt definiert ist:
Kategorie F1 darf nur von Personen ab dem 12. Lebensjahr besessen und verwendet werden:Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, einen vernachlässigbaren Lärmpegel besitzen und die in geschlossenen Bereichen verwendet werden können, einschließlich Feuerwerkskörper, die zur Verwendung innerhalb von Wohngebäuden vorgesehen sind, wie Wunderkerzen, Tischfeuerwerke oder Bengalzündhölzer.
Quelle: Stadt Graz
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