Graz: Bosnier fügt sich selbst Stichverletztung zu und täuscht Raub vor

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Messer - Symbolbild
© pixabay.com
16 Jän 16:37 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Bezirk Eggenberg. – Wie berichtet, gab ein 25-Jähriger Dienstagnachmittag, 15. Jänner 2019, an, von einem unbekannten Mann beraubt und mit einem Messer verletzt worden zu sein. Der 25-Jährige steht nun im Verdacht, den Raub vorgetäuscht zu haben.

Gegen 16.00 Uhr sei der 25-jährige Bosnier aus Graz im Lift eines Wohnhauses von einem unbekannten Mann überfallen worden. Dabei habe ihm der Mann einen Messerstich in den Bauch versetzt und sei mit rund € 2.000.- in unbekannte Richtung geflüchtet, so die Erstangaben des angeblichen Opfers. Ein Hausbewohner fand den 25-Jährigen mit einer Stichverletzung im Lift vor und alarmierte die Rettungskräfte. Eine sofort eingeleitete Alarmfahndung nach dem flüchtenden Täter, mit Unterstützung des Einsatzkommandos Cobra, verlief negativ. Der 25-Jährige wurde schließlich vom Roten Kreuz ins UKH Graz-West eingeliefert, wo er wegen des Verdachts der inneren Verletzungen notoperiert wurde. Dabei konnte festgestellt werden, dass es sich lediglich um eine leichte und oberflächliche Stichverletzung handelte.

Weitere Ermittlungen der Raubgruppe des Landeskriminalamtes Steiermark, sowie die Spurensicherung durch Beamte der Tatortgruppe, begründeten den Verdacht, dass sich der 25-Jährige die Stichwunde selbst zugefügt haben könnte. Bei seiner Vernehmung heute Mittwoch, zeigte sich der 25-Jährige schließlich geständig, den Raubüberfall vorgetäuscht zu haben. Die Stichverletzung habe er sich mit einem Messer aus seiner Küche, nach mehreren Stichversuchen durch eine Jacke, selbst im Bereich des Bauches zugefügt. Als Motiv für die Vortäuschung gab der 25-Jährige an, aus Scham gehandelt zu haben, nachdem er das von seinem Vater aus Bosnien erhaltene, und für den Lebensunterhalt gedachte Geld bereits für den Kauf von Computer und Zubehör verbraucht hatte. Aus diesem Grund habe er eine Rechtfertigung gebraucht.

Der 25-Jährige wird wegen "Vortäuschung einer mit einer Strafe bedrohten Handlung" (§ 298 StGB) angezeigt. Zudem muss er mit Kostenersatz für den entstandenen Polizeieinsatz rechnen.


Quelle: LPD Steiermark



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