Gewaltschutz und -prävention als Qualitätskriterium

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Foto:Land Tirol/Sidon
16 Jun 19:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Neue Richtlinien bei der Förderung von Frauen und Gleichstellung

Die Berücksichtigung von Gewaltprävention und Gewaltschutz sind ab sofort ein Qualitätskriterium, das Einrichtungen erfüllen müssen, um eine Förderung für ein Frauenprojekt zu erhalten. „Wir wollen damit Impulse in der Gewaltprävention setzen. Was vorher gelebte Praxis war oder sein sollte, wird nun in den Richtlinien zur Förderung von Frauen und Gleichstellung festgeschrieben“, stellt Frauenlandesrätin Gabriele Fischer klar.

Ziel der Förderung von Frauen und Gleichstellung ist die Durchsetzung der gesellschaftlichen, rechtlichen und ökonomischen Gleichstellung von Frauen und die Umsetzung der Gender-Mainstreaming-Strategie in allen Gesellschafts- und Politikbereichen in Tirol. „Gewalt ist Ausüben von Macht und ein Ausdruck von gesellschaftlichen Hierarchien. Gewaltprävention und Gewaltschutz sind daher frauenpolitisch essentiell – ich erwarte mir auch von allen Einrichtungen, die um Förderungen im Bereich Frauen und Gleichstellung ansuchen, dass sie sich mit diesen Themenstellungen bewusst auseinandersetzen“, betont LRin Fischer.

Checkliste mit Qualitätsanforderungen

Überprüft wird diese Qualitätsanforderung mit einer Checkliste, die im Rahmen des Förderansuchens ausgefüllt werden muss. „Darin muss beispielsweise angegeben werden, ob die jeweilige Einrichtung über ein Leitbild verfügt, das ein klares Bekenntnis zur Gewaltfreiheit beinhaltet“, berichtet Ines Bürgler, Vorständin der Abteilung Gesellschaft und Arbeit. „Klar ist: Gewaltprävention und Gewaltschutz sind Führungsaufgaben und liegen damit in der Verantwortung der obersten Ebene“. Weitere Punkte der Checkliste sind etwa die Weitergabe von Informationen zu Anlauf- und Beratungsstellen oder die Sensibilisierung und Schulung der MitarbeiterInnen hinsichtlich Gender und Diversität.

„Es werden künftig nur Projekte von Projektträgern gefördert, die entsprechende Qualitätsanforderungen erfüllen. Dazu zählen neben der Einhaltung der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen insbesondere die Berücksichtigung von Diversität und Gender-Aspekten und die Berücksichtigung von Gewaltprävention und Gewaltschutz“, informiert Elisabeth Stögerer-Schwarz, Leiterin des Bereichs Frauen und Gleichstellung von der Abt. Gesellschaft und Arbeit.

„Mit diesen Vorgaben zur Qualitätssicherung betreten wir österreichweit Neuland. Mir ist es wichtig zu sensibilisieren und festzustellen, welchen Standard die von uns geförderten Einrichtungen haben“, erläutert LRin Fischer die Beweggründe dieser Qualitätsanforderungen. Die Richtlinien seien so formuliert, dass dieses Modell auch für andere Förderungen herangezogen werden kann. „Es ist geplant, diese Voraussetzungen auch in den Richtlinien zur Integrationsförderung festzuschreiben“.

Im Jahr 2018 wurden insgesamt 30 Einrichtungen bzw. Projekte im Rahmen von Jahres- und Projektförderungen in einem Ausmaß von 289.000 Euro gefördert. Im Budget 2019 sind für Förderungen € 331.200,00 budgetiert.

Hinweis:
Richtlinie, Antragsformular sowie Checkliste sind unter www.tirol.gv.at/frauen abrufbar.


Quelle: Land Tirol



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