Gemeindewahlen - Heuer erstmals zwei Stimmzettel in 61 Gemeinden

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Vorarlberg

08 Mär 10:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Wahlunterlagen für die Gemeindewahlen am 15. März 2020 an alle Wahlberechtigten versendet

Bregenz (VLK) – Noch bis Mittwoch, 11. März 2020 können Wahlkarten auf schriftlichem Weg beantragt werden, mündlich beim Gemeindeamt haben die Wahlberechtigten diese Möglichkeit noch bis Freitag, 13. März 2020, 12.00 Uhr. Informationen zu den Wahllokalen und deren Öffnungszeiten sind auch über die Homepage des Landes www.vorarlberg.at abrufbar.

In den letzten Wochen wurden die Wahlunterlagen für die Gemeindewahlen am 15. März 2020 an alle Wahlberechtigten versendet. Zu diesen Unterlagen zählen unter anderem auch die Stimmzettel, welche je nach Wahlmodell der Gemeinden unterschiedlich aussehen.

Mehrheitswahl

In 14 Gemeinden finden sogenannte Mehrheitswahlen statt. Hier bekamen die Wähler einen „leeren“ Stimmzettel, in den sie die Namen jener Personen einzutragen haben, welchen sie eine Stimme für die Gemeindevertretungswahl geben möchten. Der Bürgermeister wird in diesen Gemeinden von der neuen Gemeindevertretung aus ihrer Mitte gewählt.

Listenwahl

In 21 Gemeinden findet ausschließlich eine Listenwahl statt. Da hier keine Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin eingebracht wurden, wird auch in diesen Gemeinden der/die BürgermeisterIn in der konstituierenden Sitzung von der Gemeindevertretung gewählt. Die Wahlberechtigten finden in den Wahlunterlagen daher auch hier nur einen Stimmzettel vor.

Listenwahl inklusive BürgermeisterInnen-Direktwahl

In den restlichen 61 Gemeinden wird auf Grund der eingebrachten Wahlvorschläge neben der Gemeindevertretungswahl auch eine Bürgermeister-Direktwahl durchgeführt. Die Wahlberechtigten erhielten in diesen Gemeinden mit den Wahlunterlagen zwei getrennte Stimmzettel zugestellt.

Sollte für den Wahlgang am 15. März 2020 ein oder beide Stimmzettel nicht mehr vorhanden sein, so liegen im Wahllokal in allen Wahlzellen Stimmzettel zur Entnahme auf.

Sollte die "Amtliche Wahlinformation" am Wahltag nicht mehr verfügbar sein, so kann sich die wahlberechtigte Person beim Gemeindeamt der Heimatgemeinde über das zuständige Wahllokal und die Öffnungszeiten informieren und anschließend das Wahllokal mit dem für die Wahl notwendigen Lichtbildausweis aufsuchen. Informationen zu den Wahllokalen und deren Öffnungszeiten sind auch über die Homepage des Landes www.vorarlberg.at zu finden.

Beantragung von Wahlkarten

Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben Wahlberechtigte, die am Wahltag voraussichtlich verhindert sind, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben oder die infolge Krankheit oder aus ähnlichen Gründen gehunfähig sind und die Möglichkeit der Stimmabgabe vor der Wahlkommission für Gehunfähige in Anspruch nehmen wollen.

Mit einer Wahlkarte ist neben der Briefwahl die Stimmabgabe im ursprünglich zuständigen Wahllokal sowie in jedem Wahllokal der Heimatgemeinde möglich. Die Ausstellung einer Wahlkarte kann beim zuständigen Gemeindeamt schriftlich noch bis Mittwoch, 11. März 2020 und mündlich bis Freitag, 13. März 2020 beantragt werden. Ebenfalls bis zum letztgenannten Zeitpunkt kann ein schriftlicher Antrag gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine bevollmächtigte Person möglich ist. Sofern die beantragende Person nicht amtsbekannt ist, ist die Identität in allen Fällen nachzuweisen.

Gemeinsam mit der Wahlkarte werden der bzw. die amtliche(n) Stimmzettel, ein Wahlkuvert sowie ein Informationsblatt ausgefolgt oder zugesandt.

Nach erfolgter Stimmabgabe durch die Wählerin bzw. den Wähler ist die verschlossene und unterschriebene Wahlkarte so rechtzeitig an das zuständige Gemeindeamt zu übermitteln, dass die Wahlkarte dort spätestens am Wahltag bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der Gemeinde einlangt. Bei einer Übermittung der Wahlkarte per Post ist zu beachten, dass in der Regel am Samstag keine Postzustellung erfolgt.

Betreffend den Umgang mit Wahlkarten am Wahltag ist zu beachten, dass bei den Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen noch nicht verwendete Wahlkarten nur in einem Wahllokal der Heimatgemeinde zur Stimmabgabe benutzt werden können. Ist die Wahlkarte hingegen zugeklebt und unterschrieben, so kann diese am Wahltag nurmehr beim Gemeindeamt abgegeben werden, eine Abgabe in einem Wahllokal ist nicht möglich.

Die rechtzeitig an das Gemeindeamt übermittelten Wahlkarten werden am Wahltag durch die Wahlbehörden der Gemeinde ausgewertet und fließen in das Gemeindeergebnis ein.


Quelle: Land Vorarlberg



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