Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen – Wählerverzeichnisse liegen in den Gemeinden auf

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Vorarlberg

21 Jän 06:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Einsicht- und Berichtigungsmöglichkeit bis 29. Jänner 2020

Bregenz (VLK) – Die Wählerverzeichnisse für die Gemeindewahlen liegen ab heute (Montag) bis einschließlich Mittwoch, 29. Jänner 2020 in den Gemeindeämtern zur öffentlichen Einsicht auf. Innerhalb dieser Frist besteht die Möglichkeit, Wählerverzeichnisse einzusehen und Berichtigungsanträge zu stellen.

Wahlberechtigt bei den Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen am 15. März 2020 sind alle österreichischen StaatsbürgerInnen und nichtösterreichischen UnionsbürgerInnen, welche spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, ihren Hauptwohnsitz am 30. Dezember 2019 in einer Vorarlberger Gemeinde hatten sowie vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.

Die Wählerverzeichnisse für die Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen liegen nun bis einschließlich 29. Jänner 2020 in den Gemeindeämtern zur öffentlichen Einsicht auf. Die genauen Einsichtsstunden wurden jeweils von den Gemeindewahlbehörden festgelegt. Diese sind – neben der Bezeichnung des Raumes, in dem das Wählerverzeichnis aufliegt – an der Amtstafel der Gemeinde kundgemacht.

Innerhalb der Einsichtsfrist kann jede/r Einwohner/in der Gemeinde, der/die in der Wählerkartei eingetragen ist oder für sich das Wahlrecht in Anspruch nimmt, zum Wählerverzeichnis wegen Aufnahme vermeintlich Nichtwahlberechtigter oder wegen Nichtaufnahme vermeintlich Wahlberechtigter schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde einen Berichtigungsantrag stellen.

Spätestens Mitte Februar werden die Wählerverzeichnisse abgeschlossen, dann stehen die endgültigen Zahlen der Wahlberechtigten für die Gemeindewahlen 2020 fest.

Weitere Informationen

Für nähere Auskünfte zu den Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen kann das zuständige Wohnsitzgemeindeamt oder die Wahlhotline des Landes 05574/511-21880 kontaktiert werden. Fragen zur Wahl werden auch per E-Mail unter [email protected] entgegengenommen. Weitere Informationen sind unter www.vorarlberg.at abrufbar.


Quelle: Land Vorarlberg



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