Gartenmöbeltransporter entpuppt sich als Giftentsorgungstransport

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03 Mär 06:12 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Am 25.02.2020 um etwa 09.00 Uhr wurde ein slowenisches Sattelkraftfahrzeug einer routinemäßigen Kontrolle unterzogen. Den Frachtpapieren zufolge sollte der Lenker Gartenmöbel von Belgien nach Italien transportieren. Eine erste grobe Sichtkontrolle von der Rückseite des Sattelanhängers in den Laderaum bestätigte anfänglich auch diesen Eindruck. Im Zuge der genaueren Überprüfung der Ladefläche stellte sich dann aber ein ganz anderes Bild heraus. Hinter den Gartenmöbeln kamen 4,2 Tonnen sehr toxisches (sehr giftiges) und ätzendes Gefahrgut in Fässern zum Vorschein, welches zudem nicht gesichert war. Unverzüglich wurde ein chemisch-technischer Sachverständiger des Umweltinstitutes der Vorarlberger Landesregierung miteinbezogen. Zusätzlich führte der Lenker die für einen Gefahrguttransport erforderlichen Dokumente und Ausrüstungsgegenstände nur bedingt mit. Das Sattelkraftfahrzeug war außerdem nicht als Gefahrguttransport mit orangefarbenen Tafeln gekennzeichnet. Bei der Untersuchung durch Techniker (TUK) wurden nebst mehreren schweren technischen Mängeln auch Mängel der Kategorie Gefahr im Verzug an den Bremsen des Sattelzugfahrzeuges und des Sattelanhängers sowie auch am Radlager festgestellt, weshalb auch aus diesen Gründen eine Weiterfahrt zu untersagen war. Das komplette Sattelkraftfahrzeug wurde durch die Polizei zu einem Nachsorgeunternehmen begleitet und dort sicher abgestellt. Die Kennzeichentafeln samt allen Dokumenten wurden vorläufig abgenommen. Von der BH Dornbirn wurde eine Untersagung der Beförderung mittels Bescheid ausgesprochen. Seitens der Polizei wurden zur Sicherstellung des Strafverfahrens Sicherheitsleistungen in der Gesamthöhe von € 9.650,-- eingehoben. Gegen den Lenker, Beförderer, Verlader und Absender der gefährlichen Güter werden Anzeigen an die BH Dornbirn erstattet. Nach Durchführung der erforderlichen Reparaturen, Umladen des Gefahrgutes auf ein entsprechendes Gefahrgutfahrzeug und dem Bezahlen der Sicherheitsleistung durfte der Fahrer die Fahrt mit den Gartenmöbeln dann am 28.02.2020 fortsetzen.



Quelle: LPD Vorarlberg



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