GAF-Förderungen noch wirkungsvoller

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Foto: Freiw. Feuerwehr Bischofshofen
03 Jän 22:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Richtlinien überarbeitet / Förderung zur Errichtung von Recyclinghöfen / Optimale Planbarkeit von Projekten und Finanzierungen für Gemeinden

(LK) Mit Beginn des neuen Jahres gibt es Änderungen bei den Richtlinien zur Abwicklung der Förderungen aus dem Gemeindeausgleichsfonds (GAF). „Diese Neuerungen werden aufgrund der Evaluierung des bestehenden Systems eingeführt. Dadurch wird dieses Förderinstrument zum Ausbau der Infrastruktur noch wirkungsvoller. Zudem unterstützen wir unsere Gemeinden durch eine serviceorientierte Verwaltung“, so Landeshauptmann Wilfried Haslauer.

Die wesentlichen Änderungen: Nun können auch Recyclinghöfe und Radweg-Neuerrichtungen gefördert werden. Neubau, Erweiterung und Sanierung von Recyclinghöfen werden dabei in Abstimmung mit dem Referat Abfallwirtschaft und Umweltrecht des Landes abgewickelt. Weiters wird die Projektförderung für Feuerwehrhäuser und Rettungseinrichtungen erhöht. „Die neuen Richtlinien kommen den wirtschaftlichen Bedürfnissen der Gemeinden entgegen und ermöglichen damit auch weiterhin eine optimale Planbarkeit von Projekten und Finanzierungen“, betont Gemeindereferent Haslauer.

Feuerwehrhäuser und Rettungseinrichtungen

Die Förderung für Neubau, Erweiterung und Sanierung von Feuerwehrhäusern erfolgt im Einvernehmen mit dem Landesfeuerwehrverband. Als Kostenobergrenze bei Neubauten werden pro Fahrzeugstellplatz 410.000 Euro (früher 380.000) und für den Schulungsraum 170.000 Euro (früher 160.000) festgelegt. Für Erweiterungsbauten wird die Obergrenze pro Stellplatz um 20.000 auf 290.000 Euro erhöht. Für jeden vom Roten Kreuz anerkannten Neubau eines Fahrzeugstellplatzes sind 45.000 Euro (früher 40.000) als Normzuschuss vorgesehen, für Sanierungen die Hälfte.

Auch Radwege werden mitfinanziert

Es können bis zu zwei Prozent des GAF für die Mitfinanzierung der Errichtungskosten von neuen Radwegen in Salzburger Gemeinden übertragen werden.


Quelle: Land Salzburg



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