Frist zur Meldung von Zweitwohnsitzen abgelaufen

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Salzburg

19 Jän 04:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

2.798 Deklarierungen in 83 Prozent der betroffenen Gemeinden

(LK) Nach Rückmeldung von 83 Prozent von der Zweitwohnsitzbeschränkung betroffenen Gemeinden gab es landesweit 2.798 Deklarierungen. Die restlichen Daten sollen in den kommenden Tagen vorliegen. „Die Deklarierung war erst der Auftakt der guten Zusammenarbeit mit den Gemeinden beim Thema Zweitwohnsitze. Die nächsten Maßnahmen werden jetzt konsequent umgesetzt“, so Landesrat Josef Schwaiger.

Alle Übergangsfristen nach dem Raumordnungsgesetz sind nun abgelaufen und weitere Zweitwohnsitze können nicht mehr deklariert werden. „Wer diesen Aufruf zur Ehrlichkeit genutzt hat verfügt jetzt über Rechtssicherheit. Mit der Deklarierung und der Debatte darüber wurde aber auch der Blick auf die Zweitwohnsitze und den Leerstand geschärft. Nun gilt es, dass die Gemeinden das Melderegister analysieren und die Nutzer von unklaren Wohnsitzen über die Verwendung befragen“, betont Landesrat Josef Schwaiger. „Die seit Jahresbeginn neu eingerichtete ‚Stabstelle Gemeindeservice Zweitwohnen und Apartments‘ unterstützt dabei die Gemeinden partnerschaftlich fachlich und juristisch. Die Gemeinden werden diese Herausforderung gemeinsam mit den Experten des Landes meistern, da bin ich mir sicher. Denn wo ein Wille, da ein Weg“, so Schwaiger.

Weitere Wohnsitze zu prüfen

„Diese 2.798 Zweitwohnsitze mögen angesichts der bisher kolportierten 40.000 bis 60.000 Nicht-Hauptwohnsitze wenig erscheinen. Die überwiegende Zahl der Zweitwohnsitze befindet sich in ausgewiesenen Zweitwohnsitzgebieten, die berufsbedingten Wohnsitze waren von der Deklarierung nicht erfasst und der Leerstand, der noch genauer zu analysieren ist, spielt hier eine bedeutende Rolle“, stellt Schwaiger fest.

Das Ziel: Mehr Hauptwohnsitze

Noch abzuklärende Fälle werden jetzt von den Gemeinden systematisch aufgearbeitet. Um die korrekte Anzahl herauszufinden, werden die Gemeinden jetzt ihre Melde- und Verbrauchsdaten prüfen. „Jedenfalls waren der Kenntnisstand in den Gemeinden noch nie so hoch sowie der Blick auf die Gesamtzahl der Wohnungen noch nie so geschärft wie jetzt“, sagt der Landesrat und betont, „dass bereits deklarierte Zweitwohnsitze nach und nach systemisch zu Hauptwohnsitzen werden, weil sie nur noch in direkter Linie vererbbar sind und ausschließlich als Hauptwohnsitz vermietet oder verkauft werden können. Mein Ziel ist es nach wie vor, möglichst viele Wohneinheiten wieder zu Hauptwohnsitzen zu machen und so Wohnraum vor allem für die Jugend zu schaffen“, so Schwaiger.

Weitere Maßnahmen gegen illegale Zweitwohnsitze

Im Raumordnungsgesetz wird die Kennzeichnungspflicht für Apartmenthäuser auch auf Apartmenthotels ausgedehnt.

Geprüft wird die Schärfung der Kriterien bei der Kennzeichnung und eine mögliche Einführung einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung.

Darüber hinaus sollen durch die grundbücherliche Eintragung des baurechtlichen Verwendungszwecks in diesem Zusammenhang Umgehungskonstruktionen verhindert werden.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Wirkung einer Leerstands- und Zweitwohnsitzabgabe sollen geprüft werden.

Gemeinden erhalten noch mehr Unterstützung durch die Stabsstelle Gemeindeservice.

„Wir haben bereits im vergangenen Dezember ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt. Seit 1. Jänner 2020 ist die Kennzeichnungspflicht für Apartmenthäuser wirksam, die den Gemeinden ein weiteres Werkzeug zur Verhinderung des Wildwuchses von Apartments in die Hand gibt“, so der Landesrat.


Quelle: Land Salzburg



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