Frist für Gemeindewahlkandidaten endet heute

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Foto: Land Salzburg
14 Jän 18:00 2019 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Gemeinden müssen Bewerberlisten prüfen und bis 11. Februar kundmachen

(LK) Heute um 13.00 Uhr endet die Frist, um Listen für die Gemeindevertretung und Bürgermeisterkandidaten für die Wahl am 10. März einzureichen. „Die Gemeinden müssen die Vorschläge prüfen, etwa, ob die Bewerber berechtigt sind, gewählt zu werden, und ob sie in der eigenen Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben. Bis 11. Februar müssen die Bewerberlisten dann in den Gemeinden veröffentlicht werden“, fasst Elisabeth Sikora vom Referat Wahlen und Sicherheit zusammen.

Eine weitere Frist betrifft die Wähler: Wer zwischen 21. Dezember 2018 und 10. März 2019 übersiedelt ist oder dies noch tut, ist nur in seiner früheren Heimatgemeinde wahlberechtigt. Wer in dieser Zeit aus einem anderen Bundesland nach Salzburg gezogen ist oder noch umzieht, ist bei den Gemeindewahlen nicht wahlberechtigt. Nachprüfen kann man das zwischen 21. bis 25. Jänner. Denn da müssen die Wählerverzeichnisse in den Gemeinden zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegen.

„Early birds“ müssen auf Wahlkarten warten

Wahlkarten können zwar bereits beantragt werden, doch müssen Frühstarter noch warten, bis sie produziert und verschickt sind. Letzter möglicher Termin für die Beantragung schriftlich oder persönlich ist der 7. März, und zwar bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis der oder die Wahlberechtigte eingetragen ist.

Eventuelle Stichwahlen am 24. März

Wie üblich finden eventuelle Stichwahlen für die Bürgermeister zwei Wochen nach dem Haupttermin statt, in diesem Fall also am Sonntag, 24. März.

Alles zur Wahl auf der Landes-Webseite

Alle Informationen sind kompakt unter www.salzburg.gv.at/gw19 zusammengefasst, wie zum Beispiel der Wahlkalender mit den wichtigsten Fristen.


Quelle: Land Salzburg



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