Fischotter-Verordnung: Tiere dürfen wieder entnommen werden

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Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
© LPD Kärnten
03 Mai 17:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

LR Gruber: Ab 4. Mai sind wieder 43 Tiere zur Entnahme freigegeben - Verordnung soll verlängert werden, damit sich Fischbestände erholen können

Klagenfurt (LPD). Durch die Rückkehr des Fischotters haben sich die Fischbestände in Kärnten teils stark reduziert. Daher hat die Kärntner Landesregierung Ende April 2018 die Fischotter-Verordnung erlassen, welche schließlich mit 4. Mai 2018 in Kraft getreten ist. Sie ist für die Dauer von zwei Jahren gültig, wobei pro Jahr 43 Fischotter, vornehmlich durch Lebendfallen entnommen werden dürfen. Führende oder offensichtlich tragende Fähen sind dabei zu schonen und müssen vom 1. März bis 30. November wieder freigelassen werden.

Nachdem das Kontingent des ersten Jahres bereits Anfang März 2019 ausgeschöpft war, musste die Fischotter-Entnahme für zwei Monate pausieren. Ab Samstag, 4. Mai, darf sie fortgesetzt werden. "Ich möchte mich noch einmal bei allen bedanken, die eine Ausbildung bei der Kärntner Jägerschaft absolviert haben, um sich für den Fischotterfang zu qualifizieren", teilte heute, Donnerstag, Jagd- und Fischereireferent Landesrat Martin Gruber mit. Er sei sich bewusst, dass es sich beim Fang mit Lebendfallen um eine zeitaufwändige Methode handle: "Umso mehr möchte ich das Mitwirken der Kärntner Jägerschaft hervorheben".

Grubers Ziel ist es, die Verordnung auch nächstes Jahr weiter zu verlängern: "Um von einer Erholung der Fischbestände zu sprechen, ist es noch zu früh. Eine Verlängerung der Fischotter-Verordnung auf zumindest weitere zwei Jahre sollte im Interesse von allen Beteiligten und auch des Naturschutzes sein". Zur Kontrolle der Bestandsentwicklung und des Erhaltungszustandes führt die Kärntner Landesregierung daher ein begleitendes Monitoring durch, das auch die Basis für die Verlängerung der Verordnung im Jahr 2020 bilden soll.




Quelle: Land Kärnten



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