Fachtagung der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen in Eisenstadt

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(v.l.n.r.): DSP Gerald Herowitsch-Trinkl (Obmann des DÖJ Dachverband der Österreichischen Jugendhilfe und Obmann der IGSWG Burgenland), Soziallandesrat Christian Illedits, DSA Bettina Horvath (prov. Referatsleiterin und Leitende Sozialarbeiterin, Abteilung 6 des Land Burgenland), Mag. Christian Reumann (Kinder- und Jugendanwalt Burgenland) und Prof. (FH) Mag. (FH) Manfred Tauchner (Department Soziales, FH Burgenland)
Bildquelle: Bgld. Landesmedienservice
29 Nov 15:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Das Referat Kinder- und Jugendhilfe vom Amt der Burgenländischen Landesregierung hat heute gemeinsam mit der Fachhochschule Burgenland und der Interessensgemeinschaft sozialpädagogischer Wohngemeinschaften (IGSWG) zu einer Fachtagung zum Thema „Freiheitsbeschränkende Maßnahmen in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen (KJH)“ geladen.

Hintergrund der Fachtagung ist die mit 1. Juli 2018 in Kraft getretene und auch für KJH-Einrichtungen geltende Novelle des Heimaufenthaltsgesetzes. Rund 80 Teilnehmer, darunter zahlreiche MitarbeiterInnen aus KJH-Einrichtungen, BewohnerInnenvertreter, KJH-Referenten der Landesverwaltung aus Wien, Niederösterreich und dem Burgenland sowie Studierende des Departments Soziale Arbeit der FH Burgenland waren bei der Tagung dabei, die von Soziallandesrat Christian Illedits eröffnet wurde.

Mit 1. Juli 2018 ist in Österreich die auch für KJH-Einrichtungen geltende Novelle des Heimaufenthaltsgesetzes in Kraft getreten. Das Heimaufenthaltsgesetz regelt, unter welchen Voraussetzungen die Anwendung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen zulässig ist. Seit der Novellierung und dem Inkrafttreten fallen auch Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen unter den Anwendungsbereich des Gesetzes. Da in der Praxis oft eine Verunsicherung darüber besteht, ob die pädagogischen Maßnahmen sich noch im erlaubten Rahmen bewegen, wurde zur heutigen Fachtagung geladen. Mag. Josef Hiebl, er ist stellvertretender Leiter der Wiener Kinder- und Jugendhilfe sowie Jurist und Sozialpädagoge, hielt einen Vortrag zum Thema der rechtlichen Rahmenbedingungen und der Auswirkungen der Novelle. DSP Peter Sarto, er ist Ombudsmann der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien, stellte in seinem Vortrag die Frage, was Kindern in der Kinder- und Jugendhilfe helfe.

Begrüßt wurden die Tagungsteilnehmer von Soziallandesrat Christian Illedits. Dabei lobte er die ausgezeichnete Arbeit im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und verwies dabei auf einen aktuellen Bericht der Volksanwaltschaft: „Die Volksanwaltschaft stellte der österreichischen Kinder- und Jugendhilfe in ihren Bericht über die präventive Menschenrechtskontrolle in den Ländern insgesamt ein positives Zeugnis aus. Ich bin stolz darauf, dass dem Burgenland eine vorbildhafte Gesamtentwicklung attestiert wird. Wir haben die Kinder- und Jugendhilfe in einem breit angelegten Prozess grundlegend überarbeitet und den Bedürfnissen der Familien gerecht zu werden", so der Landesrat.

In der burgenländischen Kinder- und Jugendhilfe-Einrichtungsverordnung wurden viele, von der Volksanwaltschaft geforderten, Punkte umgesetzt. Etwa eine Reduzierung der Gruppengrößen in Einrichtungen, eine Begrenzung der Gruppenhöchstzahl auf zehn Minderjährige in sozialpädagogischen und acht Minderjährige in sozialtherapeutischen Wohngemeinschaften, klare Vorgaben zur Optimierung der Betreuungsqualität oder auch, das erstmalig die Qualifikation und Zusammensetzung des Betreuungspersonals für alle Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen im gesamten Land einheitlich festgelegt wurde.

Dazu Illedits: „Auch seitens des Dachverbandes Österreichischer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen wurde erst diese Woche veröffentlicht, dass die beste Prävention vor Einzelfall-bezogenem Freiheitsentzug in den Jugendhilfeeinrichtungen einerseits ausreichendes Personal ist, das sich den individuellen Bedürfnissen der Kinder widmen kann und in Krisensituationen gerüstet ist. Zum anderen eine qualifizierte Ausbildung für das Fachpersonal, um freiheitsentziehende Maßnahmen hintanhalten zu können“. Auch dem wird im Burgenland bereits Rechnung getragen getragen. Weiters betonte der Soziallandesrat in seiner Begrüßung auch die Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe, die in Österreich im Vorjahr bei 659,6 Mio. Euro, im Burgenland jährlich bei rund 26,7 Mio. Euro liegen.


Quelle: Land Burgenland



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