FC Salzachsee mit Besitzstörungsklage gegen Stadt abgeblitzt

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Foto: Fussball Symbolbild
29 Jun 21:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

Stadt hat nicht eigenmächtig gehandelt – Räumung erfolgte durch Gerichtsvollzug

Wie berichtet, musste die Stadt Salzburg mit einer gerichtlichen Räumung vorgehen, um ein Spielfeld auf ihrem eigenen Grundstück beim Sportzentrum Nord wieder zur Verfügung zu haben. Betroffen davon war der FC Salzachsee, dem diese Teilfläche vom Vertragspartner der Stadt – der dortigen Betriebssportgemeinschaft aus ASKÖ, ASVÖ und Union – zur Verfügung gestellt worden war.

Der FC Salzachsee hat gegen diese Räumung eine Besitzstörungsklage eingebracht. Das Bezirksgericht Salzburg hat die gegen die Stadt gerichtete Besitzstörungsklage nun am Donnerstag, 29. Juli 2017, mit einem mündlich verkündeten Beschluss abgewiesen. Als Begründung führte die Richterin aus, dass die Stadt nicht eigenmächtig gehandelt habe, sondern die Räumung durch eine Gerichtsvollzieherin des Bezirksgerichts erfolgte. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.


Quelle: Stadt Salzburg



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