FAQ zu Verkehrsbeschränkungen

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Foto: Schaukel Spielplatz / pixabay / FreePhotos / Symbolbild
15 Mär 15:41 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Stand, 15. März, 15 Uhr

Was bedeutet „Verkehrsbeschränkung“ genau?

Das bedeutet, dass man nicht ohne triftigen Grund seine Wohnung verlassen darf.

Welche Ausnahmen gibt es?

  • Berufliche Gründe
  • Medizinische Versorgung
  • Versorgung der Grundbedürfnisse
  • Rückkehr zum eigenen Wohnort
  • Berechtigte Gründe zum Verlassen des Landes

Muss ich eine Bescheinigung haben, dass ich aus einem einen triftigen Grund die Wohnung verlasse?

Im besten Fall ja z.B. vom Arbeitgeber, Dienstausweis, Terminkarte für Arztbesuch.

Wenn man zur Grundversorgung die Wohnung verlässt, ist dies glaubhaft zu erklären.

Wer überwacht die Maßnahmen?

Die Polizei wird die auf Landesebene angeordneten Maßnahmen überwachen. Dabei wird auf Augenmaß geachtet. Es steht die Information und Aufklärung der Bevölkerung im Vordergrund. Auch die Polizei ersucht besonders um Verständnis und Mitwirkung der Bevölkerung.

VERSORGUNGSTÄTIGKEITEN Welche Geschäfte haben noch geöffnet?

Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Tankstellen, Drogerien und Tierversorgungsgeschäfte haben geöffnet. Poststellen und Trafiken haben ebenfalls geöffnet.

Darf ich zum Arzt gehen?

Ja, bitte aber vorher in der Praxis anrufen und sich beim Arzt direkt erkundigen, wie die Termine vergeben werden.

Ich benötige nur ein Rezept vom Arzt, muss ich deshalb extra hin?

Ich benötige nur ein Rezept vom Arzt, muss ich deshalb extra hin? Nein – der Arzt kann ein Rezept entweder direkt an den Patienten oder an die Apotheke schicken. Dies ist telefonisch mit dem Arzt abzuklären.

Darf ich alte, kranke oder Menschen mit Einschränkungen in ihrer Wohnung weiterhin versorgen?

Ja.

Haben die Banken geöffnet? Kann ich Geld abheben?

Es ist weiterhin möglich, Geld abzuheben. Banken haben ebenfalls geöffnet.

Wird die Müllentsorgung aufrechterhalten?

Ja, der Haus- und Biomüll sowie der Abfall an den Müllinseln (Plastik, Glas, Metall, Papier) wird weiterhin abgeholt und entsorgt.

HAUSTIERE Kann ich meine Tiere versorgen, auch wenn diese nicht bei mir im Haus sind (z.B. Pferd im Stall)?

Ja, das gehört zur Grundversorgung.

Darf ich meinen Hund ausführen?

Ja, aber bitte alleine und möglichst in entlegenen Gebieten (Wald) oder nur für eine kurze Runde.

Haben Tierärzte geöffnet?

Ja, bitte aber vorher in der Praxis anrufen und sich beim Tierarzt direkt erkundigen, wie die Termine vergeben werden.

VERKEHR Fahren die öffentlichen Verkehrsmittel noch?

Ja, aber bitte die Nutzung aufs Notwendigste reduzieren. Es wird im Laufe der Woche auf Sonntags- bzw. Ferienbetrieb umgestellt.

Aktuelle Informationen finden sich auf

Externer Link fahrplan.vvt.at

Externer Link fahrplan.ivb.at

Externer Link www.oebb.at

Fahren Taxis noch?

Ja.

Kann ich noch tanken?

Ja, Tankstellen haben geöffnet.

Kann ich noch fliegen?

Ja, allerdings muss man davon ausgehen, dass der Flugverkehr weiter eingeschränkt wird.

Kann ich innerhalb Tirols noch Zugfahren?

Ja, wenn ich einen triftigen Grund habe.

Infos zum aktuellen Fahrplan finden sich auf Externer Link www.oebb.at

Kann ich noch von Deutschland nach Tirol mit dem Zug oder Bus fahren?

Nein, der grenzüberschreitende Zug- und Busverkehr von Deutschland nach Tirol ist eingestellt.

ARBEIT Ich unterrichte an einer Schule – muss ich in die Schule oder soll ich zuhause bleiben?

Bitte direkt mit der Schule abklären, wie der eingeschränkte Betrieb organisiert wird.

Ich arbeite im Krankenhaus – darf ich noch in die Arbeit?

Ja, das gehört zu den Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung von kritischer Infrastruktur und der Versorgungssicherheit.

Ich arbeite auf einer Baustelle – darf ich noch in die Arbeit?

Die Ausübung des Berufes ist nach wie vor erlaubt. Bitte direkt mit dem Arbeitgeber abklären, ob die Arbeiten an der Baustelle fortgesetzt werden.

Ich arbeite im Hausmeisterservice – darf ich noch in die Arbeit?

Die Ausübung des Berufes ist nach wie vor erlaubt. Bitte das direkt mit dem Arbeitgeber abklären.

Ich arbeite in einer Bank?

Die Ausübung des Berufes ist nach wie vor erlaubt. Bitte direkt mit dem Arbeitgeber abklären, ob man auch von zuhause arbeiten kann.

Ich arbeite in Deutschland. Kann ich weiterhin über die Grenze fahren, um meinen Beruf auszuüben?

Ja, solange Deutschland keine Verkehrsbeschränkungen für PendlerInnen verhängt, ist es derzeit erlaubt, aus beruflichen Gründen zu pendeln. Wir empfehlen, laufend die Nachrichten zu verfolgen, da es derzeit immer wieder zu neuen Maßnahmen kommen kann.

FREIZEIT Darf ich spazieren gehen?

Ja, man darf (kurz) alleine an die frische Luft gehen. Wenn mit anderen Menschen, dann bitte nur mit MitbewohnerInnen/Familie/eigenen Kindern und bitte Abstand zu anderen Menschen halten. Bei Gruppen wird die Exekutive angehalten, diese aufzulösen.

Darf ich in den Schrebergarten?

Ja, um dringende Versorgungstätigkeiten auszuüben.

Darf ich mich in meinem Garten/ auf meiner Terrasse aufhalten?

Ja, sofern man so wenig Kontakt zu anderen Menschen außer MitbewohnerInnen/Familienmitglieder hat.

Kann ich ins Fitnesscenter?

Nein, Fitnesscenter und Sportanlagen haben geschlossen.

Darf ich mit meinem Kind auf den Spielplatz?

Nein, Spielplätze sind gesperrt.


Quelle: Land Tirol



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