Externe Prüfung - Kein Forderungsverzicht durch die SALK

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Salzburg

18 Nov 19:16 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Stöckl: Unschärfen und Defizite bei der Auftragsvergabe der Reinigung 2012 führten zu Problemen / Sie wurden erkannt und gelöst

(LK) In Zusammenhang mit dem Prüfbericht des Salzburger Landesrechnungshofs zu den Reinigungsleistungen in den Salzburger Landeskliniken liegt jetzt das Ergebnis jener externen Prüfung durch eine Salzburger Rechtsanwaltskanzlei vor, die Gesundheits- und Spitalsreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl eingefordert hatte. Kernpunkt des Gutachtens: Von Seiten der SALK hat es weder juristisch noch wirtschaftlich einen finanziellen Forderungsverzicht gegenüber dem Reinigungsdienstleister gegeben.

„Die Kritik des Landesrechnungshofs an den Reinigungsdienstleistungen in den SALK ist insofern berechtigt, als es bei der Ausschreibung, die im Jahr 2012 zur Vergabe der Reinigung in den SALK geführt hat, jede Menge Unschärfen und Defizite geben hat. Diese haben unter anderem die Definition der zu reinigenden Flächen als auch das genaue Abrechnungsgefüge betroffen. Diese Fehler bei der Vergabe 2012 haben dann in den Folgejahren zu massiven Problemen geführt“, so Stöckl.

„Leider wurde im Bericht des Rechnungshofes im Wesentlichen nur der Lösungsweg dieser Probleme in den Jahren 2014 und 2015 beurteilt und negativ dargestellt, nicht aber die Wurzel des Übels, nämlich die mangelhafte Ausschreibung der Reinigungsleistungen in den Jahren 2010/2011, berücksichtigt. Zudem hat der Rechnungshof auch darauf verzichtet, eine Stellungnahme der betroffenen Reinigungsfirma einzuholen, was aber zum Verständnis der Causa von zentraler Bedeutung gewesen wäre. Dann wäre der Rechnungshof möglicherweise zu einer anderen Bewertung gekommen“, betont der Gesundheitsreferent. Zudem sei im Sinne der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit festzuhalten, dass jede andere Entscheidung als jene, die im Jahr 2015 getroffen wurde, zu erheblichen Nachteilen und Mehrkosten für die SALK führen hätte können. „Ganz abgesehen davon, dass eine andere Entscheidung den Betrieb der Krankenanstalten gefährdet hätte“, so Stöckl.

Forderungen und Gegenforderungen/Forderungsverzicht

Ausgangslage war eine zu wenig präzise und detaillierte Leistungsbeschreibung im Rahmen der Vergabe im Jahr 2012. Was unter den einzelnen Reinigungsbereichen (insbesondere „Unterhaltsreinigung“, „Regieleistungen“, „hauswirtschaftliche Dienste“) zu verstehen ist, wurde nicht ausreichend klargestellt und daher wohl bis Ende 2014 auch unterschiedlich interpretiert. Auch die Definition der Bereiche, die zu reinigen sind, war nicht genau genug. Diese Unschärfen führten letztlich zu den Problemen, die 2015 behoben werden mussten.

Ergebnisse des externen Gutachtens

„Das externe Gutachten kommt zum Schluss, dass bei nochmaliger detaillierter wirtschaftlicher und juristischer Betrachtung im Nachhinein Forderungen der SALK in der Höhe von zirka 400.000 Euro (von behaupteten 1,2 Millionen Euro) eventuell durchsetzbar gewesen wären. Die Reinigungsfirma hätte Gegenforderungen im Ausmaß von 1,3 Millionen Euro gestellt. Eine Prozessführung wäre für die SALK nach Ansicht der Rechtsvertretung wegen des erheblichen Prozessrisikos keineswegs ratsam gewesen. Ein Gerichtsverfahren hätte das Ende der Zusammenarbeit bedeutet. Die gemeinsame Bewältigung der bestehenden Probleme im Jahr 2015 wäre kaum möglich gewesen“, so Stöckl. „In einer Zusatzvereinbarung wurde für die Zukunft die Verrechnung der Leistungen klargestellt. Die bis dahin vom Dienstleister so interpretierte Möglichkeit der Parallelverrechnung unterschiedlicher Reinigungsleistungen wurde beseitigt. Damit hat die Reinigungsfirma für die Zukunft auf erhebliches Verrechnungspotential verzichtet. Dies bedeutete einen klaren wirtschaftlichen Vorteil für die SALK“, betonte der Spitalsreferent.

Preiserhöhungen dem neuen Kollektivvertrag geschuldet

Das externe Prüfgutachten hält fest, dass es Preiserhöhungen gab. Diese seien aber begründet und nachvollziehbar gewesen. So gab es wesentliche Änderungen der Rahmenbedingungen, wie vor allem eine kollektivvertraglich verbindlich umzusetzende Senkung der Reinigungsfläche pro Reinigungskraft und Stunde. Bei einem Patientenzimmer ging man beispielsweise vor 2015 von 224,76 Quadratmetern pro Leistungsstunde aus, ab 1.1.2015 galten als zulässige Flächenhöchstleistung laut Kollektivvertrag 160 Quadratmeter – also eine Reduktion von fast 27 Prozent der Reinigungsleistung pro Mitarbeiter. „Für die SALK war klar, dass diese Änderung im Preis abgebildet werden muss, es sei denn man würde nicht rechtskonforme Arbeitsbedingungen oder eine schlechtere Leistung in Kauf nehmen, was wohl niemand ernstlich in Betracht ziehen wollte“, so Stöckl.

Weitere 1,87 Prozent resultieren aus der aus dem Grundvertrag gebührenden Kollektivvertragssteigerung 2014/2015. Der Rest der Preiserhöhung der Quadratmeter- Tarife von insgesamt 21,2 Prozent beinhaltet die oben dargestellten Klarstellungen. Wörtlich heißt es zu den Preiserhöhungen im Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei: „Der Rechnungshof vermittelt diesbezüglich das unrichtige Bild, dass innerhalb weniger Monate eine Preiserhöhung von mehr als 25 Prozent erfolgt sei.“

Keine Ausschreibungspflicht

Laut externem Gutachten gab es weder auf nationaler noch auf europarechtlicher Ebene zum damaligen Zeitpunkt (2014/2015) ausdrückliche gesetzliche Regelungen hinsichtlich der Zulässigkeit nachträglicher Vertragsänderungen. Aus mehreren Bestimmungen des nationalen Vergaberechtes als auch der entsprechenden Richtlinien auf europäischer Ebene wurden Vertragsänderungen aber grundsätzlich für zulässig erachtet. Die mit der Zusatzvereinbarung 2015 geschaffene Klarstellung der vertraglichen Grundlagen und der Abrechnungslogik verbunden mit den Preiserhöhungen hat laut Auffassung der externen Anwaltskanzlei– und das ist für die Experten entscheidend - zu keiner Änderung des wirtschaftlichen Gleichgewichts geführt. „Eine Neuausschreibung der Reinigungsleistungen war daher bezogen auf die Zusatzvereinbarung im Jahr 2015 nicht erforderlich“, zitiert Stöckl aus dem Gutachten.

„Einerseits die Position der SALK, anderseits die Betrachtungsweise des Rechnungshofes – ich bin froh, dass ich jetzt ein externes Prüfergebnis habe, das ein klares Bild zeichnet“, so Stöckl abschließend.


Quelle: Land Salzburg



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