Europawahl 2019 – EU-BürgerInnen: Eintragung in die EU-Wählerevidenz bis 12. März möglich

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Foto: Wahl / Holger Lang / pixelio.de / Symbolbild
04 Mär 20:00 2019 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Bis zum Stichtag der Europawahl 2019, dem 12. März 2019, haben wahlberechtigte nichtösterreichische EU-Bürgerinnen und EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Wien die Möglichkeit, sich in die Wiener Europa-Wählerevidenz eintragen zu lassen, um an der Europawahl 2019 teilzunehmen. Nach der Eintragung können die österreichischen Abgeordneten gewählt werden.

Nichtösterreichischen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, welche die EU-Abgeordneten des Heimatstaates wählen möchten, empfiehlt das Wiener Wahlservice, mit der jeweiligen Vertretung ihres Landes Kontakt aufzunehmen.

Nähere Informationen zur Eintragung in die Wiener Europa-Wählerevidenz (z.B. die Voraussetzungen, die erforderlichen Formulare inkl. Übersetzungshilfen, die Adresse des Wiener Wahlservice) sind online unter www.wahlen.wien.at zu finden.


Quelle: Stadt Wien



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