Europawahl 2019 - Ab 2. April Einsichtnahme in das Wiener Wählerverzeichnis möglich

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Wien

31 Mär 09:43 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Im Laufe der vergangenen Woche wurden von der MA 62 (Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten) die Hauskundmachungen an die Post zum Aushang in den Wiener Häusern übergeben. Diese informieren darüber, wie viele Wahlberechtigte in einer Wohnung im jeweiligen Haus im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wer in seinem Haus keine Kundmachung findet, kann sich an die Hotline des Postkundenservices unter der Telefonnummer 0810 010 100 oder an das zuständige Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamtes wenden. Die Hauskundmachung wird dann neu ausgehängt.

Berichtigungsverfahren

Vom 2. bis 11. April 2019 liegt das Wählerverzeichnis in den Magistratischen Bezirksämtern zur Einsicht auf. Im 4., 6., 8., 14. und 19. Bezirk gibt es eigene Auflegungsstellen außerhalb des Bezirksamtes.

Innerhalb dieses Zeitraums können alle Österreicherinnen und Österreicher und alle nichtösterreichischen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger beim zuständigen Wahlreferat oder bei der zuständigen Auflegungsstelle schriftlich oder durch persönliche Vorsprache eine Eintragung oder Streichung im Wählerverzeichnis beantragen.

Die Magistratischen Bezirksämter und die Auflegungsstellen sind während des Berichtigungsverfahrens zu folgenden Zeiten geöffnet:

Dienstag 2. April 2019, 8 bis 18 Uhr Mittwoch 3. April 2019, 8 bis 18 Uhr Donnerstag, 4. April 2019, 8 bis 19 Uhr Freitag, 5. April 2019, 8 bis 18 Uhr Samstag, 6. April 2019, 8 bis 12 Uhr Montag, 8. April 2019, 8 bis 19 Uhr Dienstag, 9. April 2019, 8 bis 18 Uhr Mittwoch, 10. April 2019, 8 bis 18 Uhr Donnerstag, 11. April 2019, 8 bis 19 Uhr

Weitere Informationen (z. B. über die Adressen der Wahlreferate und Auflegungsstellen) erhalten Sie beim Stadtservice Wien – Stadtinformation unter der Telefonnummer 01/50 255 bzw. im Internet unter www.wahlen.wien.at.


Quelle: Stadt Wien



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