Europawahl 2019 – Wahlteilnahme von nichtösterreichischen EU-BürgerInnen - Eintragung in die EU-Wählerevidenz nicht vergessen

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Wien

11 Feb 10:00 2019 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Stichtag der Europawahl ist am 12. März – Infos auf www.wahlen.wien.at

Nicht nur österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger können an der Europawahl 2019 teilnehmen. Auch nichtösterreichische EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die einen Hauptwohnsitz in Wien haben, können an der Europawahl 2019 teilnehmen. Sie müssen sich allerdings vorab entscheiden, ob sie die EU-Abgeordneten ihres Heimatstaates oder ihres Wohnsitzlandes wählen wollen.

Wenn dabei die Entscheidung auf die Wahl der österreichischen EU-Abgeordneten fallen sollte, muss rechtzeitig bis zum Stichtag der Europawahl am 12. März 2019 beim Wiener Wahlservice ein Antrag auf Eintragung in die Wiener Europawählerevidenz gestellt werden.

Der Eintrag in die Europa-Wählerevidenz ist gültig, solange ohne Unterbrechung ein Hauptwohnsitz in Österreich besteht.

Nichtösterreichischen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, welche die EU-Abgeordneten des Heimatstaates wählen möchten, empfiehlt das Wiener Wahlservice, mit der jeweiligen Vertretung ihres Landes Kontakt aufzunehmen.

Nähere Informationen zur Eintragung in die Wiener Europa-Wählerevidenz (z. B. die Voraussetzungen, die erforderlichen Formulare inkl. Übersetzungshilfen, die Adresse des Wiener Wahlservice) sind online unter www.wahlen.wien.at zu finden.


Quelle: Stadt Wien



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