Energieförderungsrichtlinie 2020 beschlossen

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Vorarlberg

11 Dez 18:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Landesrat Rauch: „Austausch alter Ölkessel hilft beim Klimaschutz“

Bregenz (VLK) – Mit Jahresbeginn 2020 tritt die gerade beschlossene, neue Energieförderungsrichtlinie für erneuerbare Heizsysteme im Wohnbau in Kraft. Wie in den vergangenen Jahren werden thermische Solaranlagen, Holzheizungen, der Hausanschluss an Nahwärmesysteme, elektrisch betriebene Heizungswärmepumpen und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (WRG) in Wohngebäuden mit einmaligen Zuschüssen unterstützt. „Der Ausstieg aus fossilen Heizungssystemen hilft das Klima und unsere Umwelt zu schützen und ist deswegen auch ein wichtiger Punkt im Regierungsprogramm“, bekräftigt Landesrat Rauch.

Die Förderhöhe variiert je nach Heizwärmebedarf des Gebäudes, Neu- oder Altbau, die Größe der Solaranlage und die Anzahl der Wohnungen im Mehrwohnungsbau.Für ein förderbares Heizsystem in einem Einfamilienhaus kann beispielsweise je nach Förderstufe eine Förderung zwischen 1.500 und 3.500 Euro vergeben werden.

Austausch alter Ölheizungen im Fokus – höherer Förderbonus
Bei Ersatz von Öl-Zentralheizungen, Gas-Zentralheizungen oder Elektrodirektheizungen durch ein im Rahmen der Richtlinie förderbares Energiesystem wird ein Förderbonus in Höhe von 2.500 Euro vergeben. Als Neuerung wird dieser Bonus für Mehrwohnungshäuser aufgrund der höheren Kosten und des größeren Umwelteffekts auf 5.000 Euro angehoben. Beim Ersatz einer Ölheizung in einem Einfamilienhaus gegen ein förderbares Heizsystem können insgesamt zwischen 4.000 und 6.000 Euro an Landesförderung lukriert werden.

„Der Austausch alter Ölkessel ist ein zentraler Punkt im Regierungsprogramm“, betont Landesrat Rauch. Die Landesförderung kann mit der „Raus aus dem Öl“ Förderaktion des Bundes kombiniert werden, welche voraussichtlich im nächsten Jahr wieder durchgeführt wird. „Ich hoffe, dass der Bund diesen Bonus 2020 von Anfang an höher dotiert als 2019“, so Rauch. 2019 machte sich das Land Vorarlberg auf Bundesebene für eine Aufstockung der Förderung stark, nachdem nach dreieinhalb Monaten bereits die zur Verfügung stehenden Mittel vollständig ausgeschöpft waren. Diese wurden dann dank der Interventionen beim Bund im September 2019 nochmals aufgestockt.

Fachkundige Beratung und Information
Laut Regierungsprogramm der Landesregierung soll ab 2021 ein Stopp der Installation von Ölkesseln baurechtlich verankert werden. „Wir empfehlen allen Besitzerinnen und Besitzern von Ölheizungen, sich rechtzeitig über den Umstieg auf eine alternative Heizung beraten zu lassen“, sagt Landesrat Rauch. Informationen dazu gibt es am Energietelefon des Energieinstituts: 05572/31202-112. Für Auskünfte über die neue Energieförderungsrichtlinie stehen ebenfalls das Energieinstitut sowie der zuständige Fachbereich beim Amt der Vorarlberger Landesregierung (Telefon 05574 511 26105) gerne zur Verfügung.


Quelle: Land Vorarlberg



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