Einstimmiger Beschluss der Landeshauptleute für Verschärfung des Glücksspielgesetzes

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v.li: Dr. Peter Kaiser, Mag.a Johanna Mikl-Leitner, Mag. Thomas Stelzer, Hermann Schützenhöfer, Hans Niessl, Dr. Wilfried Haslauer, Günther Platter, Mag. Markus Wallner, Dr. Michael Ludwig
Foto: Landesmedienservice Burgenland
26 Nov 18:00 2018 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Zahnloser Tiger Glücksspielgesetz: „Brauchen effektive Werkzeuge gegen das illegale Glücksspiel.“

Einstimmig wurde am 23. November die oberösterreichische Initiative für ein verschärftes Glücksspielgesetzgesetz bei der Konferenz der Landeshauptleute im Burgenland angenommen. Nun sind die Bundesregierung und der Nationalrat gefordert. „Ich gehe davon aus, dass wir mit unserem Anliegen Gehör finden werden. Wenn sich alle Bundesländer für ein verschärftes Glücksspielgesetz aussprechen, ist das ein starkes Signal. Das Glücksspielgesetz ist in dieser Form ein zahnloser Tiger, dadurch sind uns die Betreiber von illegalem Wettspiel leider immer einen Schritt voraus“, so Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer. Auch zahlreiche andere Landeshauptleute haben von ähnlichen Problemen berichtet.

Hintergrund des Vorstoßes aus Oberösterreich ist, dass die Behörden immer wieder große Probleme bei der Vollziehung des Glücksspielgesetzes haben. Kürzlich wurden sogar Mitarbeiter einer Bezirkshauptmannschaft von der „Glücksspielmafia“ bedroht und Demonstrationen vor ihren Privathäusern veranstaltet, weil die Bezirkshauptmannschaft die Schließung von Wettlokalen veranlasst hat.

Konkret wünschen sich die Landeshauptleute vom Bund unter anderem folgende gesetzliche Änderungen bzw. Verschärfungen:

Verlängerung der Betriebsschließungsdauer von einem Jahr auf drei Jahre. Entfall der vorangehenden Androhung der Betriebsschließung. Keine Teilschließungen mehr, sondern ausschließlich gänzliche Betriebsschließungen. Zwangsmaßnahmen und obligatorische Vollstreckung von Betriebsschließungen durch technische Sperren (z.B. Verschweißen, Verschrauben, Austausch von Schlössern, Versiegelung, Verklebungen, Eisenplatten). Unwirksamkeit von Untermietverträgen bei Verdacht auf illegales Glücksspiel bzw. Nichtigkeit bzw. Sittenwidrigkeit solcher (Unter-)Bestandverträge. Erhebliche Anhebung des Strafmaßes bei Siegel- und Verstrickungsbruch im Zusammenhang mit Betriebsschließungen und -Beschlagnahmen.

„Mit diesem Maßnahmenbündel hätten die Behörden effektive Werkzeuge im Kampf gegen das illegale Glücksspiel in den Händen. Und das kann nur ein gemeinsames Interesse von Bund und Ländern sein“, schließt der oberösterreichische Landeshauptmann.


Quelle: Land Oberösterreich



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