Eingeschränkten Parteienverkehr bei der LPD Wien - Ergänzung

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Polizeiauto - Symbolbild
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18 Mär 13:03 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

18.3.2020, 00:00 Uhr bis auf Widerruf - Wie bereits berichtet, wird es aufgrund der bundesweit notwendigen Einschränkungen zur Eindämmung des COVID-19 Virus bis auf Widerruf Einschränkungen in verschiedenen Ämtern der LPD Wien geben.

Nun wird Folgendes zur Aussendung vom 14.03.2020 ergänzt bzw. geändert:

Verkehrsamt: Der gesamte Parteienverkehr wird ab dem 19.03.2020, 12:30 Uhr bis auf Weiteres ausnahmslos eingestellt.

Abteilung Fremdenpolizei u. Anhaltevollzug (AFA): Der gesamte Parteienverkehr in Visa-Angelegenheiten wurde ab dem 18.03.2020, 00:00 Uhr bis auf Weiteres ausnahmslos eingestellt.

Den betroffenen Fremden erwachsen keinerlei behördliche Nachteile, wenn die Ausreise aus Österreich faktisch unmöglich ist. Es drohen keine Konsequenzen im nachfolgenden Verfahren, da den betroffenen Personen kein Verschulden an der Nichtausreise trifft.


Quelle: LPD Wien



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