Ein weiterer Schritt in Richtung Barrierefreiheit
Foto: IKM/Dullnigg
Aktuelle Stunde wird zukünftig in Gebärdensprache übersetzt
Ab Jänner 2020 wird die Aktuelle Stunde des Innsbrucker Gemeinderats in Gebärdensprache übersetzt, das wurde bereits in der Stadtsenatssitzung am 9. Oktober einstimmig beschlossen.
„Es freut mich sehr, dass die Barrierefreiheit in Innsbruck Schritt für Schritt ausgebaut wird. Dazu gehören nicht nur bauliche Maßnahmen, sondern auch die ungehinderte Teilnahme an Veranstaltungen, so zum Beispiel auch an einer Gemeinderatssitzung. Dass nun – auf meinen Antrag hin – als erster Schritt die Aktuelle Stunde in Gebärdensprache gedolmetscht wird, ist eine gezielte Einladung an alle Gehörlosen, direkt vor Ort im Plenarsaal dabei zu sein und Kommunalpolitik zu erleben“, zeigt sich die für die Agenden des Behindertenbeirates zuständige Stadträtin Mag.a Elisabeth Mayr zufrieden.
„Ich bin zuversichtlich, dass das Angebot von jenen Bürgerinnen und Bürgern, die davon profitieren, auch gerne angenommen wird. Die Übersetzung der Aktuellen Stunde ist ein wichtiger Schritt in Richtung sukzessiven Ausbau der Gebärdensprachdolmetschleistung im öffentlichen Raum“, freut sich auch Mag.a Dr.in Elisabeth Rieder, Vorsitzende des Innsbrucker Behindertenbeirats.
Signalwirkung
Der Beschluss setzt auch das Signal, dass künftig ausreichend top ausgebildete GebärdensprachdolmetscherInnen in Tirol benötigt werden, um für die Abwicklung von barrierefreien Sitzungen und Veranstaltungen zur Verfügung zu stehen. Der Nachfrage wird beispielsweise an der „fh gesundheit“ in Innsbruck nachgekommen, an der der mehrjährige Ausbildungslehrgang „Gebärdensprachdolmetschen“ bereits in den Startlöchern steht.
Für die Übersetzung in Gebärdensprache der Aktuellen Stunde im Gemeinderat ergeben sich Kosten von etwa 3.000 Euro pro Jahr. Der erste Gemeinderat, der erstmals in Gebärdensprache gedolmetscht wird, findet im kommenden Jahr am Mittwoch, 29. Jänner, statt.
Vermittlung von SchriftdolmetscherInnen
Die im Oktober 2012 geschlossene „Vereinbarung der Bezahlung von GebärdensprachdolmetscherInnen“ zwischen der Landeshauptstadt Innsbruck und dem Gehörlosenverband Tirol wird außerdem überarbeitet. Konkret bedeutet dies, dass ab 1. Jänner 2020 zusätzlich zu den GebärdensprachdolmetscherInnen auch ausgebildete SchriftdolmetscherInnen vermittlet werden. Bei Amtshandlungen, Serviceleistungen oder Veranstaltungen der Stadt Innsbruck können somit Gebärden- bzw. Schriftdolmetschleistungen angefordert werden, deren Kosten vom Stadtmagistrat nach Überprüfung übernommen werden. AD
Quelle: Stadt Innsbruck