Ein guter Tag für das Ehrenamt

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Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
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30 Jun 06:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

LR Fellner legt neues Gemeindedienstrecht vor - Ehrenamtliche Helfer erhalten Freistellung für Fortbildungen - "Freiwillige leisten unbezahlbaren Dienst an der Gemeinschaft"

Klagenfurt (LPD). Eine Novellierung des Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetzes bringt Gemeinde- und Katastrophenschutzreferent Landesrat Daniel Fellner in der kommenden Regierungssitzung ein: "Wir setzen damit, wie angekündigt, relevante Besserstellungen für ehrenamtliche Helfer um." Mit der Novelle gelten deren Einsätze künftig als gerechtfertigte Abwesenheit vom Dienst. Zudem erhalten Gemeindebedienstete, die sich ehrenamtlich bei Rettungsdiensten oder freiwilligen Feuerwehren engagieren, 40 Stunden (bei Vollzeitbeschäftigung) im Jahr Sonderurlaub für spezifische Ausbildungen im Zusammenhang mit ihrer Freiwilligenarbeit. Darüber hinaus ist die Ausübung eines Ehrenamtes ein positives Kriterium für die Aufnahme in den Gemeindedienst - "das ist bislang einzigartig in Österreich und ein wichtiger Schritt, um das Freiwilligenwesen langfristig abzusichern", so Fellner.

"Das Rettungswesen steht und fällt mit den Ehrenamtlichen. Es ist wichtig, ihnen zu zeigen, wie hoch wir ihren Dienst an der Gemeinschaft schätzen. Dort, wo wir als Landesgesetzgeber tätig werden können, tun wir das", betont Katastrophenschutz- und Feuerwehrreferent Fellner. Kärnten nimmt in diesem Bereich eine Vorreiter-Rolle ein. So gilt etwa für Landesbedienstete die gerechtfertigte Abwesenheit bei Einsätzen per Erlass schon bisher. Wir werden uns aber auch über unsere Zuständigkeit hinaus weiter für die Besserstellung des Ehrenamtes einsetzen!", so Landesrat Daniel Fellner.

Nach Beschluss in der Regierungssitzung wird die Gesetzesvorlage an den Landtag übermittelt. Neben den Besserstellungen für ehrenamtliche Retter beinhaltet sie einige weitere Änderungen, darunter eine stärkere fachspezifische Ausrichtung der Grundausbildung für Gemeindebedienstete sowie eine Besserstellung für Ferialarbeiter.



Quelle: Land Kärnten



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