E-Scooter - Hohe Unfallzahlen

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Foto: © KFV
21 Aug 21:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

KFV-Analyse zeigt hohe Unfallzahlen und großen Aufklärungsbedarf

  • Darf ich am Gehsteig fahren? Nein, E-Scooter sind seit dem 01.06.2019 dem Fahrrad gleichgestellt. Für die Fahrt mit dem E-Scooter ist daher die Radinfrastruktur - bzw. sofern diese nicht vorhanden ist die reguläre Fahrbahn - zu verwenden.
  • Wie muss mein E-Scooter ausgerüstet sein, um StVO-konform zu sein? Erforderlich sind mindestens eine Bremse, Rückstrahler (nach hinten rot, nach vorne weiß, zur Seite gelb) sowie bei Dunkelheit und schlechter Sicht vorne und hinten Licht.
  • Wie hoch ist die erlaubte Promillegrenze bei der E-Scooter Nutzung? Die Nutzung eines E-Scooters ist ab einer Alkoholisierung in der Höhe von 0,8 Promille strafbar. Abhängig vom Grad der Alkoholisierung ist mit einem Strafrahmen von € 800,- bis € 5.900,- zu rechnen.
  • Darf man zu zweit auf einem E-Scooter fahren? Nein, zu zweit auf einem E-Scooter unterwegs zu sein ist nicht nur gefährlich, sondern auch strafbar.
  • Ab welchem Alter dürfen Kinder alleine mit dem E-Scooter unterwegs sein? Ab einem Alter von 12 Jahren dürfen Kinder ohne Aufsicht mit einem E-Scooter unterwegs sein. Jüngere Kinder müssen entweder im Besitz eines Radfahrausweises sein oder von einer Aufsichtsperson begleitet werden. Zudem gilt bis zum Alter von 12 Jahren bei der Nutzung von E-Scootern die Helmpflicht.

KFV-Tipps für mehr Sicherheit am E-Scooter

  • Üben Sie den Umgang mit dem E-Scooter im verkehrsfreien Raum. Vor der ersten Fahrt im Straßenverkehr das Bremsen, Gleichgewicht halten und das Ausweichen vor Hindernissen trainieren.
  • Schützen Sie Ihren Kopf mit einem Helm.
  • Fahren Sie stets rücksichtsvoll und gefährden Sie andere Verkehrsteilnehmer nicht.
  • Halten Sie sich an die Verkehrsregeln und fahren Sie nicht alkoholisiert.
  • Nicht auf Gehwegen und Gehsteigen fahren.
  • Seien Sie besonders aufmerksam im Kreuzungsbereich: Nähern Sie sich langsam der Kreuzung und seien Sie sich möglicher Gefahren durch abbiegende Fahrzeuge bewusst (Gefahr des "Toten Winkels").
  • Vermeiden Sie Ablenkungen, verzichten Sie beim Fahren auf Kopfhörer.
  • Verwenden Sie das Mobiltelefon während des Fahrens nicht.
  • Machen Sie sich sichtbar! Helle Kleidung und Reflektoren auf der Kleidung und am E-Scooter helfen Ihnen, dass Sie besser gesehen werden. Schalten Sie bei Dunkelheit und schlechter Sicht das Licht Ihres E-Scooters rechtzeitig ein.
  • Fahren Sie niemals zu zweit auf dem E-Scooter.
  • Fahren Sie besonders vorsichtig bei Bodenunebenheiten, Schienen und nassem Untergrund.
  • Vorsicht im Urlaub: Die Regelungen für E-Scooter sind in Europa nicht einheitlich. Erkundigen Sie sich vor der Abreise, welche Regeln an Ihrem Reiseziel gelten.

(Quelle: KFV)


Quelle: Stadt Graz



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