EU-Wahl am 26. Mai

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EU-Wahl 2019: Am 26. Mai sind die BürgerInnen Innsbrucks aufgerufen, ihre Abgeordneten für das Europäische Parlament zu wählen.
Foto: IKM/M. Freinhofer
28 Mär 19:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Alle Fristen in Innsbruck im Überblick

Am Sonntag, den 26. Mai findet die Europawahl statt. Innsbrucks BürgerInnen sind aufgerufen, ihre Abgeordneten für das Europäische Parlament zu wählen. WählerInnen, die ihre Stimme nicht in ihrem Wahllokal abgeben können, haben die Möglichkeit, bereits jetzt einen Wahlkartenantrag zu stellen. Der Versand der Wahlkarten beginnt voraussichtlich Anfang Mai.

Wichtige Fristen
Ein Antrag für eine Wahlkarte kann mithilfe eines amtlichen Lichtbildausweises schriftlich (online, per E-Mail oder Fax) erfolgen. Ein Online?Antrag kann bis spätestens 22. Mai auf www.wahlkartenantrag.at gestellt werden (Versand ab 2. Mai). Ein mündlicher (persönlicher) Antrag kann bei Vorzeigen eines amtlichen Lichtbildausweises von 2. Mai bis spätestens 24. Mai um 12.00 Uhr im Wahlkartenbüro im Innsbrucker Rathaus (6. Stock, Zimmer 6102) gestellt werden. Diese Frist gilt auch für das Einlangen der Wahlkarten: Abgegeben werden können diese in der Abgabestelle im Rathaus, die sich ebenfalls im 6. Stock (gegenüber dem Wahlkartenbüro) befindet, sowie im Bürgerservice in den RathausGalerien. Am Wahltag ist die Abgabe von 08.00 bis 17.00 Uhr in einem beliebigen Wahllokal in ganz Österreich oder im Bürgerservice möglich.

Das Wahlkartenbüro im Rathaus ist werktags, montags bis donnerstags, durchgehend von 08.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.

Um die Zeit für Amts- und Postwege zu sparen, kann die Wahlkarte auch mittels Handy-Signatur (www.handy-signatur.at) oder der E-Card mit Bürgerkartenfunktion mit nur wenigen Klicks bis spätestens 22. Mai beantragt werden, wobei der Postweg zu berücksichtigen ist. Die ausgefüllte Wahlkarte muss spätestens bis 26. Mai, 17.00 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde im Rathaus eingelangt sein, um in die Ergebnisermittlung einbezogen werden zu können.

Briefwahl
Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte muss dazu bis spätestens 26. Mai, 17.00 Uhr, per Post, per BotIn oder durch persönliche Abgabe im Rathauseinlangen. Die Briefwahlkarte kann auch am Wahltag in jedem Wahllokal während der Öffnungszeiten abgegeben werden.

ÖsterreicherInnen im Ausland
Auch Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die im Ausland leben, haben die Möglichkeit mit einer Wahlkarte an der Wahl teilzunehmen. Dafür müssen sie bis spätestens 11. April ebenfalls in die Europa-WählerInnen-Evidenzliste eingetragen sein.

Weitere Informationen dazu finden sich auf www.innsbruck.gv.at/wahlkarte. MF


Quelle: Stadt Innsbruck



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