Drei weitere Orte ab Mitternacht unter Quarantäne

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Foto: Land Salzburg/Melanie Hutter
31 Mär 18:35 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Insgesamt neun Gemeinden bis 13. April isoliert / Schmittentunnel und B 168 bleiben offen

(LK) Nun sind es neun Gemeinden im Land Salzburg, die bis zum 13. April unter Quarantäne stehen: Neben den drei im Gasteinertal (Dorfgastein, Bad Hofgastein, Bad Gastein), zwei im Großarltal (Großarl, Hüttschlag) und Flachau sind ab heute Mitternacht auch Altenmarkt im Pongau, sowie im Pinzgau Zell am See und Saalbach-Hinterglemm isoliert.

Notwendig geworden ist die Verlängerung beziehungsweise Ausweitung der Regelungen, weil eine Analyse der Infektionszahlen durch die Landessanitätsdirektion und die Landesstatistik deutlich gezeigt hat, dass in all diesen Gemeinden die Zahl der Erkrankten mit Wohnsitz in der jeweiligen Gemeinde bezogen auf die Einwohnerzahl überproportional stark angestiegen ist: So gab es bisher in Flachau mit seinen rund 2.900 Einwohnern 63 Covid-19-Infektionen, im Großarltal 26, im Gasteinertal 45, in Altenmarkt 25, in der rund 10.000-Einwohner-Stadtgemeinde Zell am See 69 und in Saalbach-Hinterglemm (zirka 2.900 Einwohner) 29. Zum Vergleich: Vor Beginn der Quarantäne für die sechs Gemeinden waren es in Flachau 7 Infizierte, im Großarltal 3, im Gasteinertal 4, in AItenmarkt 0, in Zell am See 8 und in Saalbach 0.

Wichtige Verkehrsverbindungen im Pinzgau offen

Gerade im Zentralraum rund um Zell am See waren am Dienstag noch einige Fragen offen, allerdings bleiben die Hauptverbindungen trotz der Quarantäne-Stadt Zell am See offen: Die Umfahrung von Zell am See, der Schmittentunnel, sowie die Verbindung von Bruck an der Großglocknerstraße nach Piesendorf und weiter in den Oberpinzgau (B 168). Dennoch gelten natürlich für die Bevölkerung, Quarantäne oder nicht, die allgemeinen Ausgangsbeschränkungen und Verhaltensregeln, das heißt die sozialen Kontakte sollen so gut wie möglich reduziert werden.

Oberreiter: „Ein richtiger Schritt.“

Der Flachauer Bürgermeister Thomas Oberreiter, dessen Gemeinde seit 19. März unter Quarantäne steht, betont: „Unsere Bevölkerung hat die Regelungen gut angenommen, die Entscheidung war die richtige für den Schutz der Gemeindebürger und Gäste, die haben wir alle angeschrieben und informiert. Wir haben gemerkt, dass die Menschen durch die Quarantäne die Maßnahmen ernster nehmen. Ich bin guter Dinge, dass wir die Spitze erreicht haben und beitragen können, dass das Virus nicht weiter verbreitet wird. Wir schaffen das auch die nächsten 14 Tage. Die Versorgung hat in den vergangenen Tagen in allen Bereichen sehr gut funktioniert. Wir haben auch einen großartigen Arzt, der das mit seinem Team alles bestens bewältigt hat.“

Wimmreuter: „Gute Zusammenarbeit aller.“

Die „Entwicklung der letzten Tage war dynamisch, ich stehe voll hinter den Maßnahmen, die wir mit Landeshauptmann Wilfried Haslauer und Bezirkshauptmann Bernhard Gratz getroffen haben. Wir müssen alles daran setzen, dass die Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamt wird“, so der Bürgermeister von Zell am See Andreas Wimmreuter, der an die Bevölkerung appelliert, die Maßnahmen einzuhalten.

Gesichert ist, dass der Durchzugsverkehr durch Zell am See möglich ist. „Wir sind ja ein wichtiger Knotenpunkt und das ist auch wichtig für die medizinische Versorgung und jene mit Lebensmitteln. Das alles ist jedenfalls gesichert“, erklärt Wimmreuter, und weiter: „Ich bedanke mich herzlich beim Bezirkskrisenstab, bei den Behörden, Einsatzkräften und auch dem Tauernklinikum. Es wird bestens zusammengearbeitet und daher mache ich mir keine Sorgen, dass wir die Zeit gut überstehen.“

Verhaltensregeln innerhalb der Quarantänegebiete

Innerhalb der neun Quarantäne-Gemeinden – in Flachau gelten strengere Regeln, hier ist auch der Berufsverkehr bis auf Schlüsselfunktionen nicht erlaubt - gelten die bisherigen Ausgangsbeschränkungen und Verhaltensregeln. Hier die wichtigsten Punkte:

  • Zu- und Abfahrt nur für lebenswichtige Grundversorgung: Ausgenommen von der Sperre der Zu- und Abfahrt sind unter anderem Einsatzorganisationen, Zulieferer mit Versorgungsgütern, Müllabfuhr, Straßendienst, Strom- und Wasserversorgung sowie öffentliche Verkehrsmittel. Erlaubt sind darüber hinaus Fahrten zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsvorsorge und Alten- und Krankenpflege wie zum Beispiel die Dialyseversorgung. Jedenfalls ist die medizinische Versorgung und jene mit Lebensmitteln garantiert.

  • Pendeln nur für Schlüsselberufe: Die Quarantäne-Gemeinden verlassen dürfen Bewohnerinnen und Bewohner nur dann, wenn sie nachweislich in Einrichtungen tätig sind, deren Betrieb für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Infrastruktur und Versorgung erforderlich ist. Zufahren dürfen nur Personen mit einem Hauptwohnsitz, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Quarantäne außerhalb der betroffenen Gemeinden aufhalten. Zufahren zu einem Nebenwohnsitz ist nicht mehr möglich.

  • Ausnahme für Pflegepersonal nach Rücksprache mit dem Dienstgeber: Im Falle von Pflegekräften, die aus den Quarantäne-Regionen ein- oder auspendeln, muss Rücksprache mit dem Dienstgeber gehalten werden, ob die Person unverzichtbar ist und welche entsprechenden Schutzvorkehrungen eingehalten werden müssen.

Allgemeine Ausgangsbeschränkungen

Innerhalb der isolierten Gebiete gelten die allgemeinen Ausgangsbeschränkungen. Es gibt nur vier Gründe, die ein Verlassen der eigenen Wohnung rechtfertigen:

  • um dem Beruf nachzugehen

  • um Dinge des täglichen Bedarfs einzukaufen

  • um andere zu unterstützen, die nicht in der Lage sind, sich selber zu versorgen

  • Spazieren gehen oder Sport im Freien, aber nur mit Menschen, in deren Gesellschaft man lebt.

Verschärfung: Kein Berufspendelverkehr mehr in Flachau

In der Gemeinde Flachau werden aufgrund der Entwicklung in den vergangenen Tagen die Quarantänemaßnahmen noch intensiviert: Künftig ist nur mehr die Anlieferung von Waren des lebensnotwendigen täglichen Bedarfs möglich, sowie Fahrten zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung, nicht aber der Berufspendelverkehr.


Quelle: Land Salzburg



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