Döbling: Kurzparkzone und Parkpickerl ab 1. Juli 2019 für mehr Platz und Lebensqualität

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Wien

29 Jun 12:08 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Als 19. von 23 Wiener Bezirken hat sich Döbling für eine flächendeckende Kurzparkzone entschieden. Die neue Regelung gilt ab 1. Juli und wird eine deutliche Verbesserung der Verkehrssituation und vor allem mehr Platz in den jetzt stark verparkten Straßen bringen. Denn zu den im Bezirk gemeldeten PKW kommen bis jetzt täglich viele hinzu, die aus dem Umland einpendeln. Wer in Döbling wohnt und in der Kurzparkzone zeitlich unbegrenzt – außer in Geschäftsstraßen – parken will, kann unter www.parkpickerl.wien.at ein Parkpickerl beantragen. Mehr als 13.000 Anträge sind bereits eingelangt.

Die Kurzparkzone wird in Döbling ab 1. Juli 2019 wie in den anderen Bezirken außerhalb des Gürtels von Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 19 Uhr gelten. Das Parken ist mit Parkschein oder Handy-Parken maximal 3 Stunden möglich. Mit Parkpickerl parken Bewohnerinnen und Bewohner zeitlich unbegrenzt. Fahrzeuge mit Parkchip für Betriebe bzw. Beschäftigte aus Döbling können ebenfalls uneingeschränkt lange parken.

Eine Ausnahme sind ausgewiesene Geschäftsstraßen wie z. B. in der Döblinger Hauptstraße, der Billrothstraße oder am Sonnbergplatz: Hier parkt man von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und am Samstag von 8 bis 12 Uhr (jeweils werktags) maximal 1,5 Stunden. Mit Parkpickerl bzw. Parkchip und Parkscheibe kann man ebenfalls bis zu 1,5 Stunden parken.

Mehr freie Parkplätze, weniger Verkehr

Mit der Kurzparkzone wird es häufigere Stellplatzwechsel und damit weniger Langzeitparkende geben. Das bringt mehr Platz und Freiräume, weniger Belastung durch den Parkplatzsuchverkehr, weniger Lärm und bessere Luft. Auch Kreuzungen werden leichter einsehbar, wenn die Straßen weniger verparkt sind – zu Fuß gehen und Rad fahren werden damit sicherer.

Die Lebensqualität in Döbling wird mit der Kurzparkzone noch weiter steigen, das zeigen auch die Erfahrungen aus den anderen Bezirken. Die flächendeckende Kurzparkzone ist sinnvoll, weil durch eine Teilregelung die Problematik der Überlastung nur verlagert werden würde. Ausgenommen sind die Grüngebiete und landwirtschaftlich genutzten Flächen und die Parkplätze Kahlenberg, Leopoldsberg und Cobenzl sowie beim Krapfenwaldlbad.

Mit dem angrenzenden 18. Bezirk gibt es eine Überlappungszone, in der man ein Fahrzeug mit dem Parkpickerl des 19. Bezirks abstellen kann (von der Bezirksgrenze Döbling bis zum Straßenverlauf entlang der Sternwartestraße – Severin-Schreiber-Gasse – Türkenschanzplatz – Gersthofer Straße – Pötzleinsdorfer Straße – Khevenhüllerstraße – Pötzleinsdorfer Höhe).

Parkpickerl online beantragen und Geld sparen

Am einfachsten und günstigsten beantragt man das Parkpickerl online unter www.parkpickerl.wien.at. Nach erfolgtem Zahlungseingang wird das Parkpickerl per Post zugestellt. Außerdem kann man es bis 25. Juli 2019 persönlich in der Expositur des Magistratischen Bezirksamtes (MBA) Döbling in der Gatterburggasse 12 beantragen. Ab 29. Juli 2019 können Anträge im MBA für den 18. und 19. Bezirk in der Martinstraße 100 in Währing gestellt werden.

Je nach Gültigkeitsdauer kostet das Parkpickerl für Bewohnerinnen und Bewohner von Döbling 90 Euro für 1 Jahr bzw. 180 Euro für 2 Jahre. Dazu kommen die Kosten für den Antrag. Am günstigsten beantragt man mit Bürgerkarte und Handy­Signatur bzw. Onlineantrag. Umgerechnet kostet das Parkpickerl rund 40 Cent pro Tag.

Ein Parkpickerl kann ausgestellt werden, wenn ein Fahrzeug am Döblinger Hauptwohnsitz der Antragstellenden auf deren Namen zugelassen ist und auch selbst gefahren wird. Auch für Personen mit Hauptwohnsitz in Döbling, die ein Dienstfahrzeug nutzen, kann ein Parkpickerl ausgestellt werden. Das Pickerl kann für mindestens 3 Monate und für maximal 2 Jahre beantragt werden. Danach muss jeweils neu angesucht werden.

Parkchips für Betriebe und Beschäftigte in Döbling

Döblinger Unternehmen können für Firmenfahrzeuge Ausnahmebewilligungen von der Kurzparkzone erhalten, sogenannte Parkchips, die wie das Parkpickerl an der Windschutzscheibe angebracht werden. Der Parkchip ist kennzeichenbezogen. Bei einem Fahrzeugwechsel ist kein neues Verfahren notwendig. Das spart Zeit und Geld für die Betriebe. Informationen zum Antrag finden sich unter www.parken.wien.at.

Die Kosten für den Parkchip entsprechen jenen des Parkpickerls für Bewohnerinnen und Bewohner: 90 Euro für 1 Jahr bzw. 180 Euro für 2 Jahre. Jedes weitere Fahrzeug kostet 186 Euro für 1 Jahr bzw. 372 Euro für 2 Jahre. Dazu kommen die Antrags- und allenfalls Beilagengebühren.

Für Beschäftigte in Döblinger Betrieben ist es ebenfalls möglich, bei der MA 65 eine Ausnahmebewilligung zu beantragen, wenn ihnen aufgrund ihrer Arbeitszeiten (Früh- und/oder Spätdienst) die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist. Die Kosten belaufen sich auf 60 Euro für 1 Jahr bzw. 120 Euro für 2 Jahre zuzüglich der Antragskosten.

Betriebe und Beschäftigte stellen ihre Anträge per Online-Formular, zu finden unter www.parken.wien.at unter „Beschäftigte und Betriebe“ oder im Kundencenter der MA 65 in 1030 Wien, Eingang Sechskrügelgasse 11.

Parkplätze und Garagen für Pendlerinnen und Pendler

Die Kurzparkzone im 19. Bezirk wird mehr Menschen zum Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel motivieren, das Verkehrsaufkommen in Döbling soll mittelfristig sinken. Für Pendlerinnen und Pendler steht bereits jetzt eine Reihe an Parkplätzen, P&R Anlagen und Garagen zur Verfügung, beispielsweise in der Spittelau, in der Gunoldstraße, der Muthgasse, oder in Grinzing. Über freie Garagenplätze kann man sich z. B. unter www.parkplatzboerse.wien.at informieren.

Kontakte und Informationen

Alle Informationen rund ums Parken finden sich unter www.parken.wien.at

Details unter https://www.wien.gv.at/verkehr/parken/kurzparkzonen/bezirk19.html

Auskünfte gibt die Infoline Straße und Verkehr täglich von 7 bis 18 Uhr unter +43 1 955 59. Bei Fragen kann man sich ab April außerdem an [email protected] wenden.

Unternehmen können sich auch bei der Wirtschaftskammer Wien unter +43 1 51450-1040 bzw. [email protected] informieren und beraten lassen.


Quelle: Stadt Wien



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