Desolater LKW in St. Pölten aus dem Verkehr gezogen

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11 Okt 09:02 2018 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Von einem Beamten einer Schwerverkehrsstreife der Verkehrsinspektion des Stadtpolizeikommandos St. Pölten wurde am 10. Oktober 2018, gegen 10.45 Uhr, im Gemeindegebiet von St. Pölten im Bereich der Abfahrtsrampe Süd der Westautobahn ein Kraftwagenzug mit einem beladenen Autotransportanhänger angehalten. Bei der zunächst durchgeführten Routinekontrolle konnten bereits einige Mängel festgestellt werden, weshalb der Kraftwagenzug den technischen Amtssachverständigen des Amtes der NÖ Landesregierung in St. Pölten vorgeführt wurde. Bei der Untersuchung des in Polen zugelassene LKW, der lt. Tachometerstand über 800000 Kilometer auswies, wurden insgesamt 9 Mängel festgestellt, die als "Gefahr im Verzug" einzustufen waren. Bereits ein solcher Mangel genügt, um einem KFZ die Weiterfahrt zu untersagen und die Kennzeichentafeln vorläufig abzunehmen.

Beim LKW war der Rahmen abgerissen, das Fahrzeug war teilweise nur mehr zusammengeklebt bzw. mit sogenanntem Kraftband fixiert und zusammengehalten worden. Die Bremswirkung war für eine normale Bremswirkung nicht mehr ausreichend. Die Räder waren teilweise nicht befestigt bzw. hingen nur mehr an 2 Bolzen, Die Differenz der Bremswirkung war teileweise größer als 50 %. Karosserieteile waren stark deformiert und durchgerostet. Im Fahrzeug war ein zusätzlicher Sitz so montiert, dass die Handbremse nicht mehr betätigt werden konnte. Elektrische Leitungen waren im Motorraum so unprofessionell verlegt, dass dadurch eine Entzündung stattfinden hätte können. Zusätzlich wurden noch etliche weitere Schäden festgestellt.

Darüber hinaus wurden beim gezogenen Anhänger nochmals 7 Mängel, die als "Gefahr im Verzug" einzustufen waren, festgestellt. Auch von diesem wurde das Kennzeichen sofort abgenommen. Der Anhänger war überdies um mehr als 650 Kilogramm überladen.
Laut Auskunft der Techniker sei ein Fahrzeug in derartig desolatem Zustand schon lange nicht mehr vorgeführt worden.

Einen notwendigen Führerschein für den Kraftwagenzug konnte der ukrainische Lenker nicht vorweisen. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt.

Der zuständigen Behörde werden 34 Anzeigen übermittelt. Eine Sicherheitsleistung im mittleren vierstelligen Eurobereich wurde eingehoben.


Quelle: LPD Niederösterreich



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