Covid-19 - Parkraumbewirtschaftung wird ab 2. Mai wieder eingeführt

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Foto: Stadt Innsbruck
09 Apr 06:00 2020 von Redaktion International Print This Article

Überwachung der Kurzparkzonen im Interesse der AnrainerInnen und Handelstreibenden

In Anbetracht der bestehenden Ausgangsbeschränkungen im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 hat die Stadt Innsbruck seit 16. März 2020 die Parkraumbewirtschaftung ausgesetzt.

„Sinn der Aussetzung der städtischen Kurzparkzonen war es, im Innsbrucker Stadtgebiet medizinischem Personal und Pflegekräften, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in geöffneten Geschäften sowie Einsatzkräften die Erreichbarkeit ihrer Arbeitsplätze zu erleichtern. Die Bürgerinnen und Bürger, die in systemrelevanten Berufen tätig sind, haben in den vergangenen Wochen unsere Stadt während der Covid-19-Krise in Gang gehalten“, betont Vizebürgermeisterin Mag.a Uschi Schwarzl und bedankt sich dafür herzlichst.

Die Aussetzung der Kurzparkzonenregelung diente insbesondere Menschen in Berufen aus dem Bereich des Gesundheitswesens, die in den frühen Morgenstunden gratis im Stadtgebiet mit dem eigenen Fahrzeug parken konnten. Durch die Wiedereinführung der Überwachung der Kurzparkzonen, mit einer zeitlichen Beschränkung von 90 oder 180 Minuten, wird somit gewährleistet, dass häufiger Parkplätze frei werden und sich so der Umschlagsgrad der Parkflächen verbessert. Die Anzahl der Parkvorgänge pro Zeitabschnitt steigt und Dauerparken wird verhindert. Die Reaktivierung der bewirtschafteten Kurzparkzonen ist auch im Interesse der AnrainerInnen sowie der Wirtschaftstreibenden in der Tiroler Landeshauptstadt. MF


Quelle: Stadt Innsbruck



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