Coronavirus - Stundungen dürfen nicht zur Geschäftemacherei werden

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Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
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05 Apr 12:00 2020 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

LHStv.in Schaunig kritisiert Bestimmungen in neuem COVID-19-Gesetzespaket der Bundesregierung – Bei Zahlungsaufschub für Kreditnehmer oder Mieter sind zu hohe Verzugszinsen erlaubt

Klagenfurt (LPD). Erleichterungen unter anderem für Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer oder Mieterinnen und Mieter soll das COVID-19-Gesetzespaket der Bundesregierung bringen, das Ende der Woche beschlossen wurde. „Grundsätzlich ist jede Erleichterung für Menschen, die von der Pandemie finanziell getroffen werden, zu begrüßen“, sagt Konsumentenschutzreferentin LHStv.in Gaby Schaunig. Die Krux liege allerdings in den Details.

„Die Bestimmung erlaubt Verzugszinsen von bis zu 4 Prozent für sämtliche Vertragsverhältnisse, wenn fällige Zahlungen gestundet werden oder der Zahlungstag verschoben wird. Das ist viel zu hoch“, kritisiert Schaunig und erklärt: „Wenn beispielsweise ein Vermieter seinem Mieter die Miete stundet und dafür vier Prozent Verzugszinsen verlangt, dann ist das für ihn ein Geschäft, denn auf der Bank bekommt er für sein Geld kaum mehr als 1 Prozent Zinsen.“

Die Konsumentenschutzreferentin fordert daher einen Entfall oder zumindest eine Beschränkung der Verzugszinsen auf eben diesen Wert. „Insbesondere in jenen Fällen, in denen die Wohnbeihilfe auch derzeit von Landesseite an Vermieterinnen und Vermieter ausbezahlt wird, gibt es keinen Grund Verzugszinsen zu veranschlagen, da die Miete nur teilweise entfällt.“ In diesem Punkt, aber auch bei einigen juristischen Unschärfen, ist es dringend erforderlich, die jetzt beschlossene Regelung rückwirkend zu korrigieren, sonst sind Rechtstreitigkeiten vorprogrammiert.


Quelle: Land Kärnten



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