Coronavirus - Privatzimmervermieter sind künftig vom Härtefallfonds umfasst

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Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
© LPD Kärnten
05 Apr 06:00 2020 von Redaktion International Print This Article

LR Gruber, LR Schuschnig: Rasche erste Hilfe auch für Privatzimmervermieter erreicht, Auszahlung ab Mitte April – Auch für Urlaub am Bauernhof gibt es bereits Unterstützung – Abwicklung der Förderung erfolgt über die AMA

Klagenfurt (LPD). Seit heute, Samstag, ist ein österreichweites Betretungsverbot für sämtliche Beherbergungsbetriebe bei touristischer Nutzung in Kraft. In Kärnten gilt ein solches für Hotelbetriebe bereits seit längerem, erst vor wenigen Tagen wurde dieses auch auf private Zimmervermietung ausgeweitet. „Viele private Zimmervermieter und deren Familien spüren jedoch bereits seit Wochen die Folgen der Corona-Krise. Dennoch stand ihnen der Härtefallfonds bislang nicht offen“, erläutert Tourismuslandesrat Sebastian Schuschnig. Lediglich gewerbliche Vermieter waren vom Härtefallfonds umfasst. „Diese Schieflage war so rasch wie möglich zu bereinigen, um den betroffenen Familien unter die Arme zu greifen“, so die Landesräte Martin Gruber und Schuschnig.

Nun wurde nachgebessert: „Ab sofort wird auch für die vielen Privatzimmervermieter der Härtefallfonds geöffnet“, gibt Schuschnig bekannt. Bereits in den vergangenen Wochen habe er sich gemeinsam mit der Kärntner Tourismusministerin Elisabeth Köstinger nach vielen Gesprächen mit besorgten Privatvermietern intensiv für eine Schließung dieser Lücke im Härtefonds eingesetzt.

Besonders bei familiär geführten Tourismusbetrieben sei rasche Hilfe wichtig, streicht der Tourismuslandesrat hervor. Alleine in Kärnten gibt es 3.500 private Zimmervermieter. „Für viele kleine Vermieter und deren Familien ist die private Zimmervermietung eine Einkommensgrundlage, die in den vergangenen Wochen weggebrochen ist. Deshalb haben wir für die Öffnung des Härtefallfonds so gekämpft“, streicht Schuschnig hervor.

Antragsberechtigt sind künftig Vermieter von privaten Gästezimmern im eigenen Haushalt mit höchstens 10 Betten. Die Richtlinie wird derzeit gerade erarbeitet, die Auszahlung soll bereits Mitte April erfolgen. Abgewickelt wird die der Zuschuss über die Agrarmarkt Austria (AMA).

Bereits vom Härtefallfonds umfasst sind Urlaub am Bauernhof-Betriebe. „Auch hier sind die Einkünfte und Buchungen eingebrochen, deshalb ist die Soforthilfe sehr wichtig“, so Agrarreferent Martin Gruber. Die Abwicklung erfolgt ebenso über die Agrarmarkt Austria. „Auf www.eama.at können betroffene Betriebe unbürokratisch ihre Anträge einbringen. Die Antragstellung wird noch viele Monate möglich sein“, so Gruber. In Kärnten gibt es fast 500 bäuerliche Betriebe, die Zimmer für touristische Zwecken vermieten.


Quelle: Land Kärnten



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