Coronavirus - Land stundet Abgaben und verzichtet auf Zinsen

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Kärnten

02 Apr 04:00 2020 von Redaktion International Print This Article

LHStv.in Schaunig, LR Schuschnig: Erleichterungen für Unternehmerinnen und Unternehmer, die durch Pandemie-Situation finanziell in Bedrängnis geraten

Klagenfurt (LPD). Der Betrieb geschlossen, die Mitarbeiter zur Kurzarbeit angemeldet, die Einnahmen komplett weggebrochen: mit dieser existenzbedrohenden Situation ist derzeit eine Vielzahl von Unternehmen in Kärnten konfrontiert. „Neben Zuschüssen über den KWF, mit denen wir den Unternehmerinnen und Unternehmern mit Liquidität aushelfen, möchten wir auch dazu beitragen, ihre Ausgabenlast zu senken“, erklärt LHStv.in Gaby Schaunig. „Daher bieten wir die Stundung von Landesabgaben an und verzichten im Fall einer Stundung auf Zinsen“, geben die Finanzreferentin und Wirtschaftslandesrat Sebastian Schuschnig, heute, Mittwoch, bekannt.

Umfasst sind davon die Tourismus- sowie die Naturschutzabgabe. Grundsätzlich ist auch eine Stundung der Motorbootabgabe möglich, allerdings muss in jedem Fall via Antrag erklärt werden, dass die Auswirkungen der SARS-CoV-2-Virusinfektion zu einem Liquiditätsengpass führen, der für die Antragstellerin bzw. den Antragsteller einen Notstand darstellt. „Wir orientieren uns dabei an der Vorgehensweise des Bundes“, sagt Schaunig und betont: „Seit 18. März werden bereits keine neuen Tourismusabgabenbescheide mehr versendet.“

Besonders der Tourismus, die Gastronomie und die vielen klein- und mittelständischen Unternehmen zählen zu den am härtesten getroffenen Branchen der Corona-Krise. Wirtschafts- und Tourismuslandesrat Schuschnig betont: „Das Wichtigste ist nun, dass die Hilfe rasch und unbürokratisch erfolgt. Die Stundungsanträge werden daher prioritär bearbeitet, damit die Unternehmer schnellstmöglich die Stundung erhalten und Sicherheit für ihre Planung haben.“ Gerade kleinere Unternehmen haben nicht mehr die finanziellen Rücklagen, um alleine die Krise zu überstehen. „Wir wollen verhindern, dass Abgaben und Steuern die Unternehmen noch zusätzlich belasten. Darauf haben wir uns im Land verständigt,“ appelliert Schuschnig abschließend an die Unternehmerinnen und Unternehmer, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Das Formular für den Antrag auf Stundung ist online unter https://katinfo.ktn.gv.at/ (Menüpunkt „Unterstützungen Land Kärnten“) abrufbar.


Quelle: Land Kärnten



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