Coronavirus - Die KFA informiert

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Graz

28 Mär 08:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Sehr geehrte KFA-Graz Versicherte, werte KFA-Graz VertragspartnerInnen!

Wie Sie wahrscheinlich wissen, werden ablaufende e-cards durch neue e-cards inkl. Foto ersetzt. Wo dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger kein Foto zur e-card-Erstellung zur Verfügung steht, wird die betroffen Person beim Arztbesuch, beim „Stechen der e-card", darüber informiert und hätte dann 90 Tage Zeit ein Foto zu einer der Registrierungsstellen zu bringen. Diese sind aber derzeit geschlossen.

Versicherte, die die Info im Jänner erhalten haben und noch kein Foto zur Registrierungsstelle bringen konnten, würde die Frist nun ablaufen, die Karte gesperrt und somit der Leistungsbezug nach einer Übergangsfrist ebenfalls gesperrt werden.

Damit Sie weiterhin Leistungen beziehen können, wurde die Frist per Ministerratsverordnung auf 150 Tage erweitert. Diese Änderung wurde von Hauptverband der Sozialversicherungsträger bereits im e-card System umgesetzt - sowohl für jene Versicherten, die sich aktuell schon innerhalb der Frist befinden, als auch für Versicherte, deren Übergangsfrist zukünftig aktiviert wird.

Kurz: Die Abgabefrist fürs Foto wurde auf 150 Tage verlängert. Der Leistungsbezug ist somit weiterhin wie gewohnt möglich und Sie sollten ausreichend Zeit haben das Foto bei einer der Registrierungsstellen abzugeben.

Auf der Webseite „e-card mit Foto" unter www.chipkarte.at/foto finden Sie tagesaktuelle Informationen zum Thema.




Quelle: Stadt Graz



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