Coronavirus - Bund und Länder vereinbaren Unterstützung für Kultur- und Kunstschaffende

Slide background
Kärnten

27 Mär 14:00 2020 von Redaktion International Print This Article

LH Kaiser in Videokonferenz mit StS Lunacek und Landeskulturreferenten: „Ist unsere Pflicht, auch für unsere Kunst und Kulturschaffenden ein Sicherheitsnetz zuknüpfen“ - Unterstützungsfonds, Erhöhung Verlagsförderung, Vorziehen von Projekten

Klagenfurt (LPD). Nachdem gestern bereits Kulturreferent Landeshauptmann Peter Kaiser den Kärntner Kunst- und Kulturschaffenden Unterstützung für ihre durch die Corona-Krise verursachten finanziellen Schwierigkeiten zugesagt hat, wurden in einer heutigen Videokonferenz zwischen den Landeskulturreferenten und Staatssekretärin Ulrike Lunacek auch Hilfen seitens des Bundes fixiert. Diese reichen von der Möglichkeit von Kurzarbeit auch für Mitarbeiter von Vereinen sowie von Museen und Theater soweit sie GesmbH sind, bis zu einem eigenen Unterstützungsfonds des Bundes, die beabsichtigte und von LH Kaiser vorgeschlagene Erhöhung der Verlagsförderung, das Vorziehen von geplanten Projekten wie dem „Call 2020 - Kunst und Kultur im digitalen Raum“.

„Viele Kunst- und Kulturschaffende, viele Veranstalter sind von der Corona-Krise massiv betroffen und haben mit teils hundertprozentigen Einnahmeausfällen zu kämpfen. Als unverzichtbarer Bestandteil in der DNA unseres Landes, als kritisch kreatives Gewissen sehe ich es als Kulturreferent und auch persönlich als Pflicht, für sie in Abstimmung mit der Bundesregierung ein solidarisches und möglichst engmaschiges Sicherheitsnetz zu knüpfen“, so Kaiser.

Die Möglichkeit der Kurzarbeit für Mitarbeiter würde in Kärnten beispielsweise das Klagenfurter Stadttheater nutzen, im Bereich des Landesmuseums sei man gerade dabei diese Variante zu prüfen.

Konkret wurde auf Vorschlag von Kaiser mit Lunacek die umgehende Umsetzung bzw Vorziehung des bei der Landeskulturreferentenkonferenz in Klagenfurt beschlossenen „CALL 2020 – Kunst und Kultur im digitalen Raum“ vereinbart. Hier ist eine gemeinsame Finanzierung von Bund (2,5 Mio. Euro) und Bundesländern (2,5 Mio. Euro anteilig finanziert entsprechend der Landesgröße) vorgesehen. Vom Bund wurde die Einrichtung eines Härtefonds bzw. die Mittelverstärkung für Beihilfen aus dem Künstler-Sozialversicherungsfonds um zusätzliche fünf Mio. Euro bestätigt. Neben Künstlerinnen und Künstlern können auch Kulturvermittelnde künftig Beihilfen aus diesem Fonds, der auch geringfügig Beschäftigten Unterstützung gewährt, beantragen. Die entsprechenden Richtlinien sollten den Ländern rasch übermittelt werden.

Auf positives Echo stieß Kaisers Vorschlag, die Verlagsförderung 2020 zu erhöhen. Dazu werde Staatssekretärin Lunacek umgehend entsprechende Gespräche aufnehmen. Der Landeshauptmann strich aber auch Vorhaben und Projekte zu Kunst im digitalen Raum hervor: „Solche Projekte sind nicht nur zeitgemäß und zukunftsbezogen, sondern können in der gegenwärtigen Situation gleichermaßen eine wichtige Unterstützung sein.“

Die von Kaiser bereits gestern Präsentierten Unterstützungsleistungen seitens des Landes, werden im wesentlichen auch in den anderen Bundesländern umgesetzt. Also beispielsweise keine Schlechterstellungen von Förderungen im Falle von Absagen. Dazu werden nachgewiesene Aufwände für inhaltlich-künstlerische und organisatorische Vorbereitung bei Veranstaltungsabsagen anerkannt. Im Fall von zugesagten Förderungen mit Teilzahlungen im Rahmen von Jahresförderungen kann nach Prüfung der Kulturabteilung im Bedarfsfall ein Vorgriff auf nachfolgende Raten erfolgen. Zudem sollen im Sinne der Erhaltung und gesicherten Vielfalt des Kärntner Kulturlebens erforderliche und mögliche Verschiebungen von Veranstaltungen und Projekten mit entsprechend verlängerten Fristen hinsichtlich der Durchführung und der Nachweisprüfung begleitet werden. Zusätzlich laufen auch Planungen gemeinsam mit der Kärntner Kulturstiftung einen eigenen Kärntner Solidaritätsfonds einzurichten.


Quelle: Land Kärnten



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien: