Coronavirus - Abholen von Speisen beim Wirt ist wieder erlaubt!

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Kärnten

04 Apr 06:00 2020 von Redaktion International Print This Article

Wirtschaftslandesrat Schuschnig: Wichtiger Schritt, um über 3.500 Kärntner Gastronomiebetriebe und Wirtshäuser in schwieriger Zeit zu unterstützen – Einsatz aus Kärnten macht sich bezahlt

Klagenfurt (LPD). Als wichtigen und richtigen Schritt erachtet Wirtschaftslandesrat Sebastian Schuschnig die Nachbesserung der COVID-19-Verordnung, um ab sofort die Abholung von Speisen und Getränken bei Gastronomiebetrieben wieder zu ermöglichen. „Die Betretungsverbote bedeuten für viele Unternehmer besonders herausfordernde Zeiten. Vielen von ihnen wurde die Geschäftsgrundlage völlig entzogen. Besonders hart trifft das aber die Gastronomie, die mit drastischen Umsatzeinbußen zu kämpfen hat und viele Betriebe ums Überleben kämpfen. Deshalb habe ich mich auch für eine Neuregelung eingesetzt“ führt Schuschnig aus. Bereits in der vergangenen Woche habe er sich seitens des Landes Kärnten mit einem diesbezüglichen Ersuchen an das Gesundheitsministerium gewendet.

Durch das Gesundheitsministerium wurde neben dem allgemeinen Betretungsverbot für Gastronomiebetriebe erst vor kurzem festgelegt, dass neben den Restaurants selbst auch Drive-Ins, Vorplätze von Imbiss- bzw. Lebensmittelständen, Gastgärten etc. vom Betretungsverbot umfasst sind. „Diese praxisferne Regelung verschärfte die wirtschaftliche Situation für die Gastronomiebranche noch zusätzlich, da damit auch der Gassenverkauf behördlich untersagt wurde“, weist Schuschnig hin.

Nun wird die Regelung, auch auf Initiative von Kärnten, nachgebessert und die Abholung von Speisen beim Gastronomiebetrieb ist wieder erlaubt. Die Abholung vorbestellter Speisen ist zulässig, sofern diese nicht vor Ort konsumiert werden und sichergestellt ist, dass gegenüber anderen Personen dabei ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird. „Das ist eine große Erleichterung für die über 3.500 Gastronomiebetriebe und Wirte in Kärnten“ freut sich Schuschnig. Bereits letzte Woche habe er, Schuschnig, sich seitens des Landes Kärnten mit einem diesbezüglichen Ersuchen an das Gesundheitsministerium gewendet und sich intensiv mit der Branche dafür eingesetzt. „Es ist erfreulich, dass das Gesundheitsministerium die Regelungen ändert. Das sichert das wirtschaftliche Überleben der vielen Gastronomen und Wirtshäuser, die ohnehin schwer zu kämpfen haben. Alleine mit Lieferdienst können unsere Wirte nicht überleben“ so Wirtschaftslandesrat Schuschnig.

Die Abholung von Speisen ermögliche nicht nur den Gastronomen und Wirten, ihr Geschäft wieder aufzunehmen, sondern mache auch im Hinblick auf die Eindämmung des Virus Sinn. „Während in Supermarktketten deutlich mehr Personen miteinander in Kontakt treten, kann die Verhinderung von persönlichen Kontakten bei der Selbstabholung von Speisen vom Gastronomen sehr gut eingehalten und kontrolliert werden. Der Kampf gegen die Ausbreitung des Virus ist daher nicht gefährdet.“ so Schuschnig. Es käme zu keiner Menschenansammlung in den Räumlichkeiten der Gastronomie und auch die Bestellung erfolgt telefonisch oder via Mail. „Diese Argumente wurden vom Gesundheitsministerium erfreulicherweise gefolgt“ führt Schuschnig aus und ergänzt: „Die Einhaltung der Schutzmaßnahmen, wie der Mindestabstand und die Verhinderung von Ansammlungen von Kunden, sind jedoch unbedingt sicherzustellen. Das wird auch stärker kontrolliert werden“, sagt Schuschnig.

„An oberster Stelle steht nun die Gesundheit von uns allen. Doch es gilt, mit Augenmaß und Hausverstand, die Regelungen so zu gestalten, dass sowohl die Ausbreitung des Virus eingedämmt wird, aber auch die Gesundheit der heimischen Betriebe gesichert wird“ so der Kärntner Wirtschaftslandesrat abschließend.


Quelle: Land Kärnten



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