Kärnten: Coronavirus 621: Koordinationsgremium tagte

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Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
© LPD Kärnten
21 Jän 18:39 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

Bundes-Stichprobe in fünf Kärntner Pflegeheimen brachte keine Auffälligkeiten – Ab Montag fünf neue Standorte für freiwillige, kostenlose Antigen-Schnelltests der Bevölkerung in Betrieb

Klagenfurt (LPD). Heute, Donnerstag, tagte wieder das Expertenkoordinationsgremium des Landes Kärnten. Themen dabei waren u.a. weitere Standorte für die freiwilligen, kostenlosen Antigen-Schnelltests der Bevölkerung und die Vorwürfe zu den Impfungen in Pflegeheimen.

Zu den Impfungen in den Pflegeheimen wurden seitens des Bundes in jedem Bundesland Stichproben in fünf Einrichtungen durchgeführt. Es wurde mitgeteilt, dass es dabei in Kärnten keine Auffälligkeiten gegeben hat. In diesen fünf Kärntner Pflegeheimen wurden insgesamt 664 Personen geimpft, davon waren 322 Bewohnerinnen und Bewohner, 260 gehörten dem Personal an, 82 waren Externe.

Vom Koordinationsgremium wird nochmals festgehalten, dass Kärnten beim Impfen nach den Vorgaben und Priorisierungen des nationalen Impfgremiums vorgehe. Bei Planung und Durchführung sei man stark davon abhängig, wann wie viel Impfstoff geliefert werde. Daher können derzeit auch keine Angaben gemacht werden, wann Kärnten in Phase 2 Personen mit Vorerkrankungen und in kritischer Infrastruktur impfen kann.

Für die freiwilligen, kostenlosen Antigen-Schnelltests der Bevölkerung gehen am Montag, 25. Jänner, insgesamt fünf neue Standorte in Klagenfurt, Villach, St. Veit, Wolfsberg und Völkermarkt in Betrieb. Diese werden am kommenden Montag als Starttag von 12.30 bis 18.00 Uhr geöffnet sein, dann aber jeweils von Montag bis Freitag von 08.00 bis 18.00 Uhr. Bis zum Vollausbau Anfang Feber kommen noch weitere Testlinien sowie Standorte dazu. Es wird darauf hingewiesen, dass für alle Tests eine Anmeldung erforderlich ist. Diese kann online über die Bundesplattform www.oesterreich-testet.at oder telefonisch über die Infohotline 0800 220 330 (Montag bis Sonntag, 7.00 bis 22.00 Uhr) erfolgen. Verdachtsfälle werden weiterhin über 1450 abgewickelt.

Für den Kärntner Landesdienst wird es einen Erlass geben, der ab Montag, 25. Jänner, gelten und sich an der angekündigten Bundesverordnung orientieren soll. Teile der Inhalte werden die auf zwei Meter erweiterte Abstandsregel und Regelungen zum Tragen einer FFP2-Maske sein.

Informationen und aktuelle Standorte der freiwilligen Antigen-Schnelltests für die Bevölkerung: https://coronainfo.ktn.gv.at/


Quelle: Land Kärnten



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