Corona Virus: Wiener Landtag beschließt - Betreuungseinrichtungen sind keine Krankenanstalten

Slide background
Wien

27 Mär 09:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Im Wiener Landtag wurde heute beschlossen, dass medizinische Betreuungseinrichtungen zur Behandlung von Covid-19-PatientInnen keine Krankenanstalten sind. Damit wird eine rechtliche Klärung vorgenommen, die nun auf Landesebene im Krankenanstaltengesetz für die Dauer der Pandemieverankert wird. „Spitäler sind unsere kritische Ressource – diese sollen für die schweren Krankheitsverläufe frei gehalten werden. Daher wird die Betreuung – wenn sie nicht zu Hause erfolgen kann – in dafür geschaffenen Einrichtungen erfolgen wie beispielsweise im neu geschaffenen medizinischen Betreuungszentrum Messe Wien“, stellt Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker klar.

Diese Betreuungseinrichtungen sind für jene Covid-Erkrankten vorgesehen, die zwar pflegerische Unterstützung und medizinische Betreuung vorgesehen, die zwar pflegerische Unterstützung und medizinische Betreuung brachen, aber deren Gesundheitszustand keinen Spitalsaufenthalt notwendig macht. „Der Corona-Virus stellt uns vor große Herausforderungen, auf die wir uns bestmöglich vorbereiten“, schloss Hacker.


Quelle: Stadt Wien



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Redaktion Salzburg

Redaktion Tennengau

Weitere Artikel von Redaktion Salzburg