Causa Rosenhügel: Stadtrat Hacker weiter bereit für Gespräche mit Rothschild-Nachfahren

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Wien

13 Mär 20:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

„Viele Missverständnisse durch nicht-Kommunikation“ sieht Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker im Konflikt um die von der Stadt verwalteten „Nathaniel Freiherr Rothschild'sche Stiftung“. Geoffrey Hoguet, Enkel von Alfons Freiherr von Rothschild, hatte beim Pflegschaftsgericht Hietzing auf die Wiedereinsetzung eines Kuratoriums geklagt. Entscheidungen zur Stiftung seit 1945 – darunter auch die Verwaltung durch die Stadt Wien – sollen rückgängig gemacht werden. Das Gerichtsverfahren läuft.

„Die Stadt bekennt sich zum Erbe von Nathaniel Freiherr von Rothschild und zur Stiftung, die er den mittellosen Wienerinnen und Wienern hinterlassen hat“, sagt Hacker.

Die Rothschild’sche Stiftung wurde 1908 nach dem Tod von Nathaniel Freiherr von Rothschild gegründet. Das Stiftungsvermögen umfasste Wertpapiere in der Höhe von 20 Millionen Kronen – das entspricht heute rund 124 Millionen Euro. Die Stiftung sollte aus den Erträgen dieses Kapitals eine Heilanstalt für Nervenkranke in Wien betreiben. Dazu kaufte die Rothschild-Stiftung das Grundstück samt Maria-Theresien-Schlössl am Rosenhügel.

Die Stiftung konnte ihre Aufgabe aber nur kurz selbständig wahrnehmen, erklärt MA 40 Chefin Agnes Berlakovich. Die Magistratsabteilung 40 verwaltet die Stiftung und die Anstalt Rosenhügel für die Stadt. Nach dem ersten Weltkrieg waren viele der Aktien aus Monarchiezeiten praktisch wertlos, die Hyper-Inflation der 1920er Jahre ließ das Stiftungsvermögen auf umgerechnet 7 Millionen Euro schrumpfen. Weil das für den Betrieb eines Spitals nicht mehr ausreichte, sprang schon damals die Stadt ein. 1938 wurde die Stiftung durch die Nazis aufgelöst und das verbliebene Vermögen auf die Stadt Wien übertragen. Der Rosenhügel wurde während des Kriegs als Militärspital genutzt, Teile des Grundstücks von den Nazis verkauft.

In der Nachkriegszeit machte die Stadt die Auflösung der Stiftung rückgängig und restituierte das Stiftungs-Vermögen. Zudem wurden die schweren Kriegsschäden an den Gebäuden auf Kosten der Stadt Wien behoben. 1956 wurde die Stiftung mit Bescheid der Wiener Landesregierung wiederhergestellt, 1962 wurden ihr sämtliche Liegenschaften wieder übertragen. Außerdem verpflichtete sich die Stadt Wien in einer Vereinbarung mit der Stiftung zum Fortbetrieb der Krankenanstalt laut dem Stiftungszweck. Ohne die finanzielle Unterstützung der Stadt Wien wäre die Stiftung schon in den 1920er Jahren pleite gegangen, so Berlakovich und Hacker.

„In den 1980er Jahren wurde der Stadt schon einmal die unrechtmäßige Aneignung des Stiftungsvermögens vorgeworfen. Auch damals wurde von Pflegschaftsgericht Hietzing – übrigens vom selben Gericht, bei dem jetzt das Verfahren läuft - festgestellt, dass das Stiftungsvermögen von der Stadt dem Stiftungszweck entsprechend verwendet wird“, betont Hacker.

Seitdem wurde auch ein „Kurator der Begünstigten“ eingerichtet. Dieser ist vollkommen unabhängig und vertritt die Interessen der Stiftung. Dieser Kurator hätte auch das letzte Wort im Falle einer Auflösung der Stiftung. Eine Auflösung steht aber nicht im Raum, betonten Hacker und Berlakovich. 2017 sei eine Auflösungsklausel in die Satzung der Stiftung geschrieben worden - allerdings ausschließlich um den Gesetzesvorgaben zu Stiftungen zu entsprechen. Die Finanzbehörden schreiben eine Auflösungsklausel vor. Selbst in einem Fall der Auflösung würde das Stiftungsvermögen aber nicht der Stadt, sondern laut Satzung einer anderen gemeinnützigen Stiftung mit ähnlichem Ziel zufallen, erklärt Berlakovich. Dass Wien kein Interesse an einer Auflösung der Stiftung habe, zeige der Umstand, dass Wien die Stiftung weiter auf eigene Kosten betreibt und der Bestand der Heilanstalt am Rosenhügel gesichert ist. (Schluss) ato/red


Quelle: Stadt Wien



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