COVID-19 - Patienteninformation

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10 Apr 04:00 2020 von Redaktion International Print This Article

Information für PatientInnen u. Kontaktpersonen

Sie haben Krankheitssymptome ...

... oder den Verdacht an COVID-19 erkrankt zu sein?

Haben Sie ganz plötzlich Fieber, Husten, Atemnot oder ähnliche Symptome, die auf eine COVID-19-Infektion vermuten lassen?

  1. Gehen Sie nicht zum Arzt, sondern rufen Sie das Gesundheitstelefon unter 1450 an.

  2. Folgen Sie den weiteren Anweisungen, die Sie beim Gesundheitstelefon erhalten.

  3. Bleiben Sie in Selbstisolation, d.h. vermeiden Sie Kontakt mit anderen Personen. Sollte sich ein solcher Kontakt z.B. in der Familie nicht vermeiden lassen, beachten Sie ganz besonders die Verhaltensregeln, um andere Personen nicht anzustecken: Größtmöglichen Abstand zu anderen Personen, verstärkte Händehygiene, Niesen und Husten in die Armbeuge, Verwenden von Mundschutzmasken.
Sie werden getestet ...

... und warten auf das Testteam?

  1. Es kann bis zu 72 Stunden dauern, bis das Team des Roten Kreuzes zu Ihnen kommt. Dringliche Fälle werden, so weit das möglich ist, schneller getestet.

  2. Isolieren Sie sich bitte, bleiben Sie unbedingt zu Hause und bleiben Sie telefonisch erreichbar.

  3. Kurz bevor das Testteam eintrifft: Lüften Sie Ihre Räume gut, um die Sanitäter zu schützen. Wenn Sie einen Hund haben: Sperren Sie ihn bitte ein.

Sie warten auf Ihr Testergebnis?

  1. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses sind Sie ein Verdachtsfall. Bis dahin müssen Sie alle Kontakte zu anderen Personen vermeiden. Ihre Familie oder Ihre ArbeitskollegInnen müssen sich aber solange nicht isolieren.

  2. Das Auswerten der Testergebnisse kann mehrere Tage dauern. Bitte haben Sie Geduld.
    Rufen Sie nicht das Grazer Gesundheitsamt an, wir rufen Sie an, sobald wir eine Information haben.
    Positiv-Ergebnisse haben Vorrang: Wird in einer Testauswertung eine Virusinfektion festgestellt, so wird dies sofort telefonisch von den Testlabors an das Gesundheitsamt gemeldet. Unser Anruf bei Ihnen wird spätestens nach 2-3 Tagen erfolgen.

  3. Aufgrund der Vielzahl der Testergebnisse werden negative Virusnachweise - also gute Nachrichten für getestete Personen - nachrangig übermittelt. Bitte um Verständnis. Bitte rufen Sie nicht an, auch in diesem Fall melden wir uns bei Ihnen.
Sie sind COVID-19-positiv?
  1. Sie erhalten vorab eine telefonische Mitteilung über Ihr Testergebnis. Ab diesem Zeitpunkt gilt für Sie und Ihre Kontaktpersonen die verpflichtende Quarantäne. Danach erhalten Sie und Ihre Kontaktpersonen ehestmöglich den schriftlichen Absonderungsbescheid per E-Mail, Post oder durch Zustellung.

  2. Folgen Sie unbedingt allen Anweisungen, die Sie von unseren AmtsärztInnen bekommen. COVID-19 ist eine hochansteckende, meldepflichtige Erkrankung und Sie sollten alles tun, um die Infektion anderer Personen zu verhindern.

  3. Die Einhaltung der Quarantäne wird von unseren Erhebungsorganen stichprobenartig laufend kontrolliert. Wer die Quarantäne missachtet, riskiert hohe Strafen, sowohl nach dem Verwaltungs- als auch Strafrecht.

Wenn Sie Hilfe brauchen:

  1. Kontaktieren Sie das Gesundheitstelefon 1450 . Es gibt einen Visitendienst durch „Corona -Ärzte".

  2. www.graz.at/corona-hilfe: Hier finden Sie alle Einrichtungen, die Ihnen bei der Bewältigung des Alltags, sei es durch konkrete Hilfe oder durch ein offenes Ohr helfen können. Scheuen Sie sich nicht, diese Hilfe in Anspruch zu nehmen.

  3. Steirisches Portal für geöffnete Arzt-Ordinationen: ordinationen.st/
Wie geht es dann weiter?

Sie waren bzw. sind COVID-19-positiv und haben einen Absonderungsbescheid erhalten?

  1. Wenn Sie direkt und ganz gesund aus dem Krankenhaus nach Hause entlassen werden, informiert das Krankenhaus das Gesundheitsamt in Graz und Ihre Quarantäne wird aufgehoben.

  2. Sind Sie noch nicht ganz gesund bei der Entlassung aus dem Krankenhaus, dann bekommen Sie einen neuen Bescheid, bzw. wir (bzw. Ihre zuständige Bezirkshauptmannschaft) nehmen Kontakt zu Ihnen auf.

  3. Wenn Sie zu Hause in Quarantäne sind, dann werden Sie von uns nach ca. zwei Wochen angerufen und die weitere Vorgangsweise wird festgelegt.
Sie sind Kontaktperson eines Covid-19-Patienten ...

... bzw. einer Patientin und haben einen Bescheid erhalten?

  1. Wenn Sie Symptome bekommen, die für eine Covid-19-Erkrankung sprechen, rufen Sie unbedingt 1450 an und geben Sie bekannt, dass Sie eine Kontaktperson sind!

  2. Der Bescheid enthält die Dauer und die Bedingungen für das Ende der Absonderung, wie z.B.
    Absonderung für 14 Tage ab tt.mm.2020. Nach Ablauf dieser 14 Tage endet die Quarantäne automatisch; Sie bekommen keinen Anruf und auch keinen neuerlichen Bescheid.
    Es gilt: Absonderung für 14 Tage ab letztem infektiösen Kontakt, wenn Sie im gleichen Haushalt mit Erkrankten wohnen. Nach ca. 2 Wochen erhalten Sie einen Anruf, bei dem die weitere Vorgangsweise für die Familienmitglieder festgelegt wird.

Wann kommt mein Bescheid?

  • Das kann einige Tage dauern, wir haben derzeit sehr viel Arbeit und bitten um Ihr Verständnis!
  • Die Zustellung erfolgt per E-Mail, durch unsere MitarbeiterInnen oder per Post.
  • Die Quarantäne gilt ab dem Telefonat mit dem Gesundheitsamt!
Fragen + Anliegen

Sie können uns hier Fragen stellen oder Anmerkungen hinterlassen. Wir halten dieses Gästebuch offen, um mehr über Ihre Anliegen zu erfahren. Da aber auch unsere Kapazitäten ihre Grenzen haben, müssen wir manchmal Kommentarfunktionen wieder schließen. Achten Sie bitte darauf, dass Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen keine personenbezogenen Angaben machen. Vielen Dank.


Quelle: Stadt Graz



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