Burgenland: Mit Starthilfe vom Land ins neue Schul- und Kindergartenjahr

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V.l.: Mag.a Irina Posteiner-Schuller, Psychologin, MMag. Gerald Kögl, Hauptreferatsleiter, LRin Verena Dunst, Bgm. Werner Huf
Foto: Landesmedienservice Burgenland
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01 Sep 15:00 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

LRin Dunst informierte über Schulstartgeld und Förderungen für Kinderbetreuung. Kinderbetreuungsgeld kann erstmals online beantragt werden

Über Unterstützungsmöglichkeiten für einen gelungenen Start ins neue Schul- und Kindergartenjahr informierte Familienlandesrätin Verena Dunst gemeinsam mit Experten bei einem Pressegespräch heute, Freitag, im Kindergarten Müllendorf. Neben dem Schulstartgeld von 100 Euro für Erstklässler zählen auch Kindergarten- und Kinderkrippenförderung zu den Fördermaßnahmen. Neu: Erstmals kann das Kinderbetreuungsgeld online beantragt werden (unter der Adresse http://e-government.bgld.gv.at/kbf). Für direkte Familienförderungen stehen über 4,5 Mio. Euro aus dem Landesbudget bereit.

„Für viele Eltern, besonders für Alleinerziehende, bedeutet der Schuleintritt ihres Kindes nicht nur eine psychische, sondern auch eine erhebliche Belastung des Familienbudgets. Mit dem Schulstartgeld und einer Reihe weiterer Maßnahmen wollen wir den Familien unterstützend zur Seite stehen“, betonte Dunst, die auf eine Neuerung besonders stolz ist: „Ab nächster Woche können Anträge auf Kinderbetreuungsförderung bequem von zuhause aus auch online eingebracht werden“.

Kinderbetreuungsförderung
Seit 2009 gibt es im Burgenland die Kinderbetreuungsförderung mit Förderungen bis zu 500 Euro pro Jahr sowie die Kinderkrippenförderung mit bis zu 1.000 Euro pro Jahr, unabhängig vom Familieneinkommen. Voraussetzungen sind der Hauptwohnsitz des Kindes im Burgenland und der Besuch einer offiziellen Kinderbetreuungseinrichtung. Die Förderung kann für das laufende Kindergartenjahr durch die/den Erziehungsberechtigte/n beantragt werden, auch für zurückliegende Monate. Die Antragsfrist beginnt am jeweils ersten Montag im September und läuft ein Jahr. Jährlich werden rund 4,5 Millionen Euro an die burgenländischen Familien ausbezahlt.

Neu: auch online-Antrag möglich
Erstmals kann der Antrag auf Kinderbetreuungsförderung auch online eingebracht werden. „Das stellt eine echte Erleichterung für viele Eltern dar, die sich dadurch wertvolle Zeit und vor allem Wege sparen“, so Dunst. Nach Eingabe der nötigen Daten in das Online-Formular wird dieses per Knopfdruck an das Familienreferat zur Bearbeitung gesendet – die Eingangsbestätigung erfolgt in der Sekunde. Schon zu Beginn des Kindergartenjahres werden alle Kinder vom Kindergarten mit ihren Besuchszeiten digital erfasst; damit brauchen sich die Eltern auch nicht mehr um die Besuchsbestätigung kümmern, diese wird von der Förderstelle direkt vom Rechtsträger der Betreuungseinrichtung eingeholt. „Das System ist einfach und eingabesicher aufgebaut, etwaige Eingabefehler werden gleich angezeigt“, sagt Hauptreferatsleiter MMag. Gerald Kögl vom Amt der Burgenländischen Landesregierung. Jährlich würden vom Familienreferat rund 11.000 Anträge bearbeitet. Das online-Antragsformular ist abrufbar unter http://e-government.bgld.gv.at/kbf.

Derzeit ist ein Infoblatt für die Erziehungsberechtigten unterwegs an die Kindergärten; dieses erläutert die Schritte zum Ausfüllen des Online-Antrags und gibt nähere Infos zur Förderung.

Voraussetzung für den Bezug der Kinderbetreuungsförderung des Landes Burgenland ist die Entrichtung der Elternbeiträge. Anträge für das laufende Kindergartenjahr können bis 31. Oktober 2019 eingebracht werden. Weiterhin möglich ist natürlich die Antragstellung wie bisher auf dem Postweg oder persönlich beim Familienreferat: Amt der burgenländischen Landesregierung, Referat für Familie, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, Tel. 057/600/2523, E-Mail: [email protected].

100 Euro Schulstartgeld
Als einmalige Starthilfe gewährt das Land ein Schulstartgeld von 100 Euro für Erstklässler, unabhängig von der Höhe des Familieneinkommens. Voraussetzungen: der Hauptwohnsitz des Kindes im Burgenland und der erstmalige Besuch der ersten Klasse Volksschule. Antragsformulare werden durch die Schulleitung an die Eltern ausgegeben, sind aber auch auf www.burgenland.at/buerger-service/buergerservice/familie/ downloadbar oder telefonisch unter 057/600/2523 bzw. per E-Mail an [email protected] anzufordern. Die Anträge können bis 30.6.2019 gestellt werden. Pro Jahr werden rund 250.000 Euro ausbezahlt.

Familienreferat informiert über alle Fördermaßnahmen
Eine Übersicht und nähere Informationen zu allen Angeboten und Förderungen für Familien bieten die Internetplattform www.familienland-bgld.at und das Amt der burgenländischen Landesregierung, Referat für Familie, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, Telefon: 057/600/2523, E-Mail: [email protected].




Quelle: Land Burgenland



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