Budgetrede von Bürgermeister Georg Willi

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Foto: IKM/Rudig
28 Nov 09:00 2019 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Hoher Gemeinderat,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

es ist mir, meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Freude und Ehre Ihnen nun zum zweiten Mal ein Budget der Landeshauptstadt Innsbruck – diesmal für das Jahr 2020 – vorzulegen.

Es war für mich eine große Herausforderung die vielfältigen und manchmal durchaus widerstreitenden Ansprüche der Bevölkerung, der Ressortführenden und auch der BeamtInnenschaft in einem ausgewogenen Voranschlag unterzubringen.

An dieser Stelle möchte ich an die Gedenkfeierlichkeiten zum 500. Todestag von Kaiser Maximilian I. im heurigen Jahr erinnern. Der große Herrscher hat die Stadt Innsbruck mit ihren damals ca. 5.000 EinwohnerInnen zu einem zentralen Ort einer modernen Verwaltung und des Finanzwesens gemacht. Innsbruck war mit seiner Lage, nahe am Brenner, immer schon ein wichtiges Bindeglied zwischen den großen Handelsstädten in Italien, wie etwa Venedig und Florenz, und dem Norden Europas mit Deutschland, den Niederlanden und Skandinavien.

Wie aus dem Schulunterricht bekannt ist und uns im Gedenkjahr wieder vor Augen geführt wurde, war die Finanzgebarung von Kaiser Maximilian sein Leben lang ein großes Thema. Einerseits war der Kaiser in der Selbstvermarktung und mit seiner Heiratspolitik sehr erfolgreich. Er konnte sein Herrschaftsgebiet ständig vergrößern und Ländereien dazugewinnen. Andererseits huldigte er einem prunkvollen Lebensstil, musste Kredite aufnehmen und ließ die einträglichen Salz-, Silber- und Kupferbergwerke in Tirol an die Familie Fugger verpfänden. Von der Bevölkerung verlangte er hohe Steuerleistungen. Er beutete seine Untertanen teilweise geradezu aus und zog sich deren Unmut zu. Seine Heirat mit Bianca Maria Sforza, einer sehr reichen Mailänder Erbin, war nach Aussage der HistorikerInnen eine rein politische Zweckehe, denn Maximilian interessierte sich vor allem für die hohe Mitgift seiner Braut. Bei seinem letzten Besuch in Innsbruck im November 1518 hatte der alte Kaiser hohe Schulden bei Innsbrucker Gastwirten, die ihm sogar die Beherbergung seines Gefolges verweigerten. Der Kaiser war schwer enttäuscht und reiste schnell weiter.

Meine Damen und Herren, dieser Exkurs in die Vergangenheit zeigt eindrucksvoll, dass wir seither dazugelernt haben. Der Umgang mit Steuergeld ist wesentlich besser geworden. Solides, nachhaltiges Wirtschaften und ein sorgfältiger Umgang mit den Steuermitteln sollte aber immer oberste Priorität haben. Dieser Anspruch hat nichts an Aktualität verloren.
An dieser Stelle sei auch kurz erwähnt, dass die Feierlichkeiten zum 500. Todestag von Kaiser Max von der Stadt Innsbruck heuer mit knapp 900.000 Euro gefördert wurden.

Großprojekte der vergangenen Jahre

In der letzten Funktionsperiode des Gemeinderates von 2012 bis 2018 wurden mehrere Großprojekte realisiert – wie die Straßen- und Regionalbahn, der Neubau der Patscherkofelbahn, das Haus der Musik Innsbruck sowie die neue Stadtbibliothek in der Amraser Straße.
Es ist mir bewusst, dass es für jedes einzelne Projekt, das in den letzten Jahren beschlossen wurde, gute Gründe gegeben hat. In meiner Funktion als Finanzreferent muss ich allerdings auch kritisch die Frage stellen, ob allen AkteurInnen bei der Beschlussfassung im Gemeinderat klar war, dass dadurch der finanzielle Spielraum der Stadtverwaltung für viele Jahre extrem eingeschränkt wird und wir nun gezwungen sind, Sparmaßnahmen sogar in solchen Bereichen vorzunehmen, in denen wir aufgrund der Bestimmungen des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) eine Gemeindezuständigkeit haben (z. B. Elementarbildung).

Auf das Projekt Neubau Patscherkofelbahn will ich nach der ausführlichen Debatte im Sondergemeinderat nicht mehr im Detail eingehen. Ich muss aber darauf hinweisen, dass die Dimension der Gesamtbelastung für den städtischen Haushalt enorm ist. Die mir vorliegende Prognose geht derzeit von Gesamtkosten von rund 73,6 Mio. Euro einschließlich Kaufpreis der Altanlagen, aber ohne Rodelbahn, Schwimmteich und Neukonzeptionierung der alten Igler Talstation aus. Der Bau der Rodelbahn war allerdings damals bei der Beschlussfassung im Gemeinderat ein wesentliches Argument für den Mehrwert der neuen Bahn. Ob wir uns diese leisten können, hängt vom Erfolg der Patscherkofelbahn ab und natürlich von der Art der Projektierung der Rodelbahn, die in einer Arbeitsgruppe behandelt werden soll. Nachdem ein Teil der Finanzierung durch interne Darlehen über den Gestellungsbetrieb erfolgte, wird uns der Kofel noch mehrere Jahre im Budget belasten. Für 2020 ist ein Teilbetrag von 7 Mio. Euro vorzusehen.

Es freut mich sehr, dass die vor einem Jahr eröffnete neue Stadtbibliothek sich eines großen Zustroms an LeserInnen erfreut. Trotzdem muss uns allen klar sein, dass die Mehrkosten von jährlich 2,4 Mio. Euro im Vergleich zur ehemaligen Stadtbücherei in der Colingasse im Haushalt unterzubringen sind. Erst nach Auslaufen des Darlehens von 19,2 Mio. Euro in 25 Jahren wird sich die Miete entsprechend reduzieren. Dieser Auszehreffekt belastet den Haushalt sehr stark. Ähnliches gilt auch für die Regionalbahn und das Haus der Musik Innsbruck. Der budgetäre Aktionsradius wird in Summe massiv eingeschränkt. An dieser Stelle sei es mir erlaubt darauf hinzuweisen, dass die Stadt Innsbruck von den MieterInnen im Haus der Musik für die Grundüberlassung in bester imperialer Lage keinen einzigen Euro an Grundkostenanteil bekommt.

Wir müssen in Zukunft verstärkt darauf achten, Folgekosten möglichst genau abzuschätzen und bei der Investitionsentscheidung auf die nachhaltige Tragfähigkeit und Angemessenheit Bedacht zu nehmen.

Begleitende Kontrolle von Großprojekten

Um in Zukunft negative Finanzentwicklungen wie beim Patscherkofel zu vermeiden, habe ich die Finanzabteilung beauftragt, ein Model für Maßnahmen zur Verbesserung des Managements von Großprojekten der Landeshauptstadt zu entwickeln. Der diesbezügliche Grundsatzbeschluss wurde in der Sitzung des Gemeinderates im Juli 2019 gefasst. Die begleitende Kontrolle ist beim Einsatz von städtischen Finanzmitteln ab 5 Mio. Euro verpflichtend anzuwenden. Die begleitende Kontrolle ist bereits so frühzeitig im Projektablauf einzusetzen, dass die Planung des Bauvorhabens, die Durchführung eines Architekturwettbewerbes sowie das Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe extern überwacht werden. Von der begleitenden Kontrolle sind die Unterlagen zur Projektentwicklung und der Kostenrahmen zu überprüfen und eine Stellungnahme für das zuständige politische Gremium auszuarbeiten.
Für die Vollziehung wird im Stadtmagistrat ein eigener „Beirat für Großprojekte“ eingerichtet.

Dafür haben wir in der Finanzabteilung entsprechendes Know-how aufgebaut und diese sehr anspruchsvolle Tätigkeit wird schwerpunktmäßig von einem jungen, äußerst engagierten Mitarbeiter, Mag. Thomas Jakomet, MSc, betreut.

Auch wenn wir das laufende Jahr 2019 voraussichtlich mit einer roten Null und wie es derzeit ausschaut ohne Neuverschuldung (wenn nicht noch etwas Unvorhergesehenes passiert) abschließen werden, stellt das nur eine finanzwirtschaftliche Atempause dar.

Nachdem die WirtschaftsforscherInnen für das nächste Jahr eine leichte Eintrübung des Wirtschaftswachstums auf rund 1,6 Prozent gemessen am BIP voraussagen und der Ausblick hinsichtlich Unsicherheiten des BREXIT und des Handelskonfliktes zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und China eher verhalten ist, können wir davon ausgehen, dass das Steueraufkommen an Dynamik deutlich verlieren dürfte.

Eine zentrale Budgetierungsmaxime war und ist es, dass wir die Ausgaben streng an die Entwicklung der Einnahmen orientieren und daher mehr denn je das unbedingt Notwendige und Wünschenswerte vor dem Hintergrund des finanziell Möglichen definieren.

Neues Haushaltsrecht VRV 2015

Erstmalig haben alle Gemeinden Österreichs auf Basis der neuen Rechtsvorschriften der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV 2015) das Drei-Komponenten-System einzuführen. Es handelt sich dabei um das größte Reformprojekt im öffentlichen Haushaltsrecht seit dem Zweiten Weltkrieg.
Ab 2020 gliedert sich der Gesamthaushalt in einen Ergebnishaushalt (Gewinn- und Verlustrechnung), Finanzierungshaushalt (Cashflow Rechnung) und Vermögenshaushalt (Bilanz).
Beim Ergebnishaushalt geht es um die Frage, welche Ressourcen die Gemeinde verbraucht und welche Erträge der Gemeinde zufließen.
Der Finanzierungshaushalt beantwortet die Frage, ob die Gemeinde mit den Zahlungsmitteln auskommt.
Der Vermögenshaushalt gibt Antworten, welches Vermögen existiert (Aktivseite) und wie sich die Gemeinde finanziert (Passivseite).
An dieser Stelle bedanke ich mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzabteilung, welche die gesamten Umstellungsarbeiten hinsichtlich Neuerungen bei den IT-Programmen neben der Tagesarbeit bewerkstelligen mussten.

Das Budget wird immer wieder als das „in Zahlen gegossene politische Programm“ bezeichnet.

Als Finanzreferent ist mir die Absicherung der Daseinsvorsorge trotz aller Sparzwänge sehr wichtig und findet in den budgetpolitischen Grundsätzen ihren Niederschlag.

  • Das öffentliche Haushalten und Wirtschaften muss fair zwischen den Generationen verteilt sein. Prestigeprojekte, die den Handlungsspielraum für die Zukunft massiv einschränken, halte ich für nicht akzeptabel.
  • Auf der anderen Seite muss das Budget klarerweise auch Investitionen in die Zukunft ermöglichen. Ein gewisses Investitionsniveau ist notwendig, um Beschäftigung und Wohlstand abzusichern. Übertriebenes Sparen ist ähnlich schädlich wie übersteigerte Investitionen in Projekte, die nur "nice to have" sind.
  • Die Beurteilung des „Notwendigen“ muss vor dem Hintergrund des „finanziell Möglichen“ stattfinden. Daher hat zwingend eine klare Bewertung und Priorisierung von Projekten zu erfolgen.
  • Trotz erfolgter Budgetkonsolidierung im laufenden Jahr mit einer allgemeinen 5-Prozent-Sperre stellt uns die Eintrübung des Konjunkturhimmels bei der Einnahmenentwicklung vor große Herausforderungen. Dies wird noch verstärkt durch eine Stagnation der Bevölkerung (Hauptwohnsitze), sodass wir bei den Abgabenertragsanteilen mit keinen Mehreinnahmen gemessen an der Prognose für 2019 rechnen können.

Nach vielen und auch harten Verhandlungsrunden liegt nur ein Sparbudget für das Jahr 2020 vor. Es weist einen gerade noch erträglichen Abgang beim Ergebnisvoranschlag – mit einem Nettoergebnis von 33.210.900 Euro – und im Finanzierungsvoranschlag aus. Letztere Summe ist am ehesten mit der bisher gewohnten Bezeichnung „Abgang ordentlicher Haushalt“ zu vergleichen. Hier liegt der Geldfluss aus der VA-wirksamen Gebarung bei 14.331.300 Euro.

In diesem Zusammenhang halte ich fest, dass trotz aller Sparbemühungen zur Finanzierung der Investitionsprojekte eine Aufnahme von Finanzschulden in Höhe von 40 Mio. Euro geplant ist.

Schwerpunkte

Der Voranschlag ist geprägt durch die starke Nachfrage in der Kinderbetreuung - wie Kinderkrippen und Kindergärten – aber auch bei der Nachmittagsbetreuung im Pflichtschulbereich. Damit verbunden ist ein starker Anstieg der Personenanzahl bei den FreizeitpädagogInnen und StützlehrerInnen.
Dringende und notwendige Infrastrukturmaßnahmen in den Bereichen Schulen und Kindergärten, aber auch bei der Feuerwehr, haben wir trotz massiver Sparvorgaben im Haushalt berücksichtigt. Trotzdem muss ich leider feststellen, dass wir im Schulbereich immer noch einen Investitionsrückstau haben.

Krankenhausfinanzierung

Das Thema Krankenanstalten und deren Finanzierung stellt uns zunehmend vor große Herausforderungen. Der Beitrag zum Tiroler Gesundheitsfonds steigt von 32.451.000 Euro um 1.619.000 Euro auf 34.070.00 Euro. Die Problematik liegt darin, dass der Beitrag der Tiroler Gemeinden nach der Finanzkraft verteilt wird und eine gesetzliche Indexierung von fünf Prozent vorgesehen ist.
Durch diesen Doppeleffekt ist die Belastung für die Stadt überproportional hoch und würde in der mittelfristigen Prognoserechnung eine Dimension erreichen, die wir nicht mehr akzeptieren können. Nachdem die aktuelle Teuerungsrate deutlich unter zwei Prozent liegt, werde ich an das Land Tirol herantreten, um hier eine Gesetzesänderung des Tiroler Gesundheitsfondsgesetzes zu erwirken. Mit dem Ziel, die Indexierung in Richtung drei Prozent abzusenken. Das sollte auch im Interesse des Tiroler Gemeindeverbandes sein.

Ich komme zum Gestellungsbetrieb, der aufgrund fehlender Mittel neben der Dotierung aus den Direktdarlehen an die Patscherkofelbahn von 7 Mio. Euro noch zusätzlich im Haushalt eine Aufstockung der Zuwendungen von derzeit 5.168.000 Euro auf 6.871.000 Euro erfordert.
Ohne diese Zahlungen könnten wir die Pensionszahlungen für die ehemaligen Stadtwerke-MitarbeiterInnen nicht bedienen. Sie belasten aber erst jetzt – und in verstärktem Maße auch noch in den kommenden Jahren - den Haushalt, ohne dass wir dafür eine Refinanzierung haben.

Investitionen

Wie bereits geschildert, haben wir uns trotz hoher Ausgaben für Altlasten dennoch ein respektables Investitionsprogramm von 60.657.000 Euro vorgenommen.
Der ziffernmäßig mächtigste Teil davon geht an die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB) für die neuen Straßenbahngarnituren, Busse und die Infrastruktur mit einem Volumen von 17.733.000 Euro. Das ist ein klares Bekenntnis zum öffentlichen Nahverkehr und auch ein Beitrag zum Klimaschutz.
Einen weiteren Impuls setzen wir im Schulbereich mit dem Schulcampus Wilten und Sanierungen der Bestandsgebäude im Wert von insgesamt 7.095.000 Euro. An dieser Stelle möchte ich positiv erwähnen, dass wir vom Bund über das kommunale Investitionsprogramm eine Förderung von 2.339.000 Euro für die Schulprojekte bekommen.
Für die Sanierung und Erweiterung der Kindergärten sind 2.160.000 Euro vorgesehen.

Auch im Bereich Sport mit dem Neubau des American Football-Zentrums und den Sportanlagen in Igls (Sportbereich Zimmerwiese) investieren wir insgesamt 3.744.000 Euro, wovon der allergrößte Teil mit knapp 3 Mio. Euro auf das Football-Zentrum entfällt.

Auch wenn beim Tiefbau für den Straßenbereich Kürzungen vorgenommen wurden, verbleibt für die Gemeindestraßen und sonstigen Straßen und Wege ein Investitionsvolumen von insgesamt 7.080.000 Euro, das für Instandhaltungen und Neubauten zur Verfügung steht.
Um dieses Investitionsprogramm zu ermöglichen, setzen wir die Bedarfszuweisungsmittel von 10 Mio. Euro zur Gänze ein, sind aber gezwungen, für den geplanten Realisierungsstand weitere Darlehen von 40 Mio. Euro aufzunehmen. Das wird sich natürlich negativ auf den Schuldenstand auswirken.

Beziehungen zum Land (Bedarfszuweisungen)

Die Zuteilung der Bedarfszuweisungsmittel über das Land Tirol mit derzeit 10 Mio. Euro ist aus meiner Sicht nicht befriedigend, denn man verkennt, dass wir über die Regelungen des Finanzausgleichs knapp 30 Mio. Euro in den Gemeindeausgleichsfonds einzahlen. Wir werden daher mit dem Land Tirol in Verhandlungen eintreten und hoffen, zumindest eine Anpassung in mehreren Etappen zu erreichen. Aus meiner Sicht wäre ein Rückfluss von 50 Prozent, also 15 Mio. Euro sachlich zu rechtfertigen. Angesichts der vielen zentralörtlichen Aufgaben und Investitionsprojekte, die auch gemeinsam mit dem Land Tirol getragen werden.

Tarife und Gebühren

Die Gebühren und Tarife werden im Durchschnitt um zwei Prozent angepasst. Das gilt auch für die Abfallgebühren, die von den einzelnen Haushalten getragen werden müssen und sich direkt bei den Betriebskosten niederschlagen.
Bei den Erschließungsbeiträgen gibt es einen stärkeren Anstieg, diese werden für das Jahr 2020 in einer ersten Etappe um 20 Prozent erhöht.
Ja, und dass wir die Parkgebühren erhöhen müssen, um wichtige Investitionen im Kindergarten- und Schulbereich stemmen zu können, ist bereits bekannt. Glauben Sie mir, es ist nicht lustig, solche Erhöhungen vorzunehmen, weil das natürlich zu Kritik führt. Aber was ist die Alternative?

Subventionen

Es freut mich auch, dass es gelungen ist, trotz aller Sparzwänge im Bereich der Subventionen, wichtige Schwerpunktsetzungen im Bereich Kinder- und Jugendbetreuung zu setzen, wo die Förderungen im Vergleich zu 2019 um 22,9 Prozent ansteigen. Auch der Subventionstopf „Soziales und Gesundheit“ wird überproportional mit 25,5 Prozent besser dotiert. Im Kulturbereich erfolgt auch eine kräftige Anpassung um 12,5 Prozent. Insgesamt über alle Fördersparten steigen die Subventionen um 4,7 Prozent und erreichen ein Niveau von 17.710.55 Euro, was einem Zuwachs von 791.200 Euro entspricht. In Zeiten knapper Budgets ist das ein bemerkenswertes Zeichen, dass der Förderbereich einen hohen Stellenwert hat.
Meine Damen und Herren! Zum Abschluss meiner Ausführungen möchte ich allen, die an der Erstellung dieses Voranschlages für das Finanzjahr 2020 mitgewirkt haben, herzlich danken.

Herrn Finanzdirektor MMag. Armin Tschurtschenthaler und seinem Team gilt mein Dank. Sie haben auf Basis der neuen Vorschriften (VRV 2015) ein völlig neues Werk entwickelt und aufgesetzt.
Ein besonderer Dank gilt auch den Mitgliedern des Finanzausschusses, insbesondere dem Vorsitzenden, GR Mag. Markus Stoll, sowie den Ressortführenden. Auch wenn wir den Gürtel aufgrund der angespannten Finanzlage enger schnüren müssen, bedanke ich mich für das Verständnis und das gute Klima der Zusammenarbeit.

Ein Budget wie das Vorliegende zu erarbeiten, ist nicht einfach, weil die Wünsche höher sind als die Möglichkeiten und weil die begründeten Wünsche nachvollziehbar sind. In einer gemeinsamen Kraftanstrengung ist es gelungen dieses Zahlenwerk auszuverhandlen. Im Wissen, dass wichtige Anliegen nicht oder noch nicht erfüllt werden können, im Wissen, dass auch ich Manches gerne großzügiger gestaltet hätte, bitte ich Sie dennoch, diesem Budget die Zustimmung zu geben.


Quelle: Stadt Innsbruck



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