Bezirkshauptmannschaft Pongau erfolgreich gegen illegales Glückspiel

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Foto: BH Pongau
10 Jän 10:00 2018 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

13 illegale Glückspielautomaten vernichtet / Oft schwierige und langwierige Verfahren

13 illegale Glückspielautomaten haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Pongau bei insgesamt sieben Kontrollen beschlagnahmt, Ende Dezember 2017 zur Entsorgung abgeliefert und anschließend umgehend vernichtet. Bereits im September 2016 wurden knapp 30 Geräte vernichtet. "Nicht nur in der Stadt Salzburg geht man erfolgreich gegen illegales Glückspiel vor, sondern auch in den ländlichen Regionen", so der Pongauer Bezirkshauptmann, Harald Wimmer.

Die Finanzpolizei führt in Salzburgs Bezirken in Gastronomiebetrieben regelmäßig Kontrollen durch. Stellt sie dabei illegale Automaten fest, erfolgt eine Anzeige an die Bezirkshauptmannschaft. Diese leitet umgehend das Verfahren für die Beschlagnahme des illegalen Gerätes und das Strafverfahren ein. "Die Beschlagnahme ist oft nicht sehr einfach und mitunter auch mit Gefahren verbunden", erläuterte der Bezirkshauptmann. Auch die anschließenden Verfahren sind kompliziert, da die Besitzer der Automaten meist keinen Wohnsitz in Österreich haben. "Auch werden erfahrungsgemäß alle Rechtsmittel ausgeschöpft", so der Bezirkshauptmann.

Eigentümer der Automaten haben oft Sitz im Ausland

Die bzw. der Lokalinhaber ist in jedem Fall bekannt und daher kann gegen ihn immer das Strafverfahren eingeleitet werden. Gleichzeitig wird dem Lokalinhaber die Schließung seines Betriebes angedroht, sollten erneut Glücksspielautomaten vorgefunden werden. Bei den Eigentümern der Automaten handelt es sich jedoch häufig um ausländische Firmen, die jedoch von ortsansässigen Glücksspielbetreibern gegründet wurden, um die Strafverfolgung und Vollstreckung massiv zu erschweren. "Da zahlreiche ausländische Beschuldigte ohne Wohnsitz im Inland auftreten, müssen die Bescheide dann in die jeweilige Amtssprache des Herkunftslands des Beschuldigten übersetzt werden", so Wimmer.


Quelle: Land Salzburg



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