Betrug in Gastronomie - Dienst nicht bezahlt
Foto: Kellnerin / Symbolbild
In der Zeit zwischen dem 07.08.2019 bis 31.09.2019 stellte eine Firma einem Gastronomiebetrieb in Kössen Personal für den Hotelbetrieb zur Verfügung. Trotz wöchentlich vereinbarter Zahlungen unterließen es die Geschäftsführer des Gastronomiebetriebes, eine 47-jährige Deutsche sowie ein 56-jähriger Deutscher, trotz mehrmaliger Aufforderung durch den Geschädigten bis dato die Überweisungen für die Dienstleistungen durchzuführen.
Der geschädigten Firma entstand bis dato ein Schaden im mittleren, fünfstelligen Eurobetrages.
Quelle: LPD Tirol
Weitere Artikel von Redaktion Salzburg