Bestehendes Naturschutzgebiet ,,Kojen-Moos“ soll neue Verordnung bekommen

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Vorarlberg

29 Okt 13:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Verordnungsentwurf bis 18. November in der Begutachtung

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat den Verordnungsentwurf über die Neuauflage der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Kojen-Moos“ in Riefensberg veröffentlicht. Bis 18. November 2019 können natürliche und juristische Personen sowie deren Vereinigungen, Organisationen oder Gruppierungen, insbesondere auch Organisationen zur Förderung des Umweltschutzes, ihre Stellungnahme zur Verordnung schriftlich (postalisch oder per E-Mail) einbringen.

Zweck der Errichtung des Naturschutzgebietes „Kojen-Moos“ ist es, den ausgedehnten Moorkomplex der Kojen-Moore mit seiner hochmoor-typischen Hydrologie und den zwei großflächigen und weitgehend ursprünglichen Latschenhochmooren als Lebensraum für eine vielfältige und vielfach gefährdete Pflanzen- und Tierwelt zu schützen und dauerhaft zu erhalten. Im Naturschutzgebiet dürfen keine Veränderungen oder sonstigen Einwirkungen vorgenommen werden, die geeignet sind, die Natur oder Landschaft zu beeinträchtigen.

Als Schutzmaßnahmen sieht die Verordnung unter anderem das Verbot der Errichtung oder Änderung von Gebäuden, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie des Neu- oder Ausbaues von Straßen oder Wege vor. Weiters ist der Abbau von Torf ebenso untersagt wie die Einbringung oder Aufforstung von nicht heimischen oder nicht ortstypischen Pflanzen. Bestehende Wege dürfen nicht verlassen werden, Abwässer nicht eingeleitet oder der Naturhaushalt geschädigt werden. „Damit soll sichergestellt werden, dass auch zukünftige Generationen die Schönheit und Besonderheit dieses Naturschutzgebietes selbst entdecken und erleben dürfen“, erklärt Umweltlandesrat Johannes Rauch.

Bürgerinnen und Bürger können sich einbringen

Die Aarhus-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Im Juli hat der Vorarlberger Landtag die Sammelnovelle zum Gesetz über Beteiligung im Naturschutz-, Jagd- und Fischereirecht beschlossen, welche die Umsetzung der Verpflichtungen der Konvention auf landesrechtlicher Ebene beinhaltet.

„Bürgerinnen und Bürger haben nun noch einfacher die Möglichkeit, aktiv Stellung zu einer geplanten Verordnung zu nehmen, da die Landesregierung nun verpflichtet ist, diese im Internet zu veröffentlichen. Mehr Transparenz und eine breite Zugänglichkeit wird somit gewährleistet“, erklärt der Umweltlandesrat.

Der Verordnungsentwurf ist unter www.vorarlberg.at/Kundmachungen/GNL abrufbar. Eingaben können per Mail an [email protected] oder postalisch an das Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Klimaschutz, Landhaus, 6901 Bregenz, erfolgen. Bei der Abteilung Umwelt- und Klimaschutz ist auch die Einsichtnahme innerhalb der Frist möglich.

Formal gibt es keine Vorgaben für die Eingabe einer Stellungnahme. Es muss nur klar erkenntlich sein, dass sich die Stellungnahme auf den Verordnungsentwurf bezieht. Der Datenschutz wird gewahrt. Die Stellungnahmen scheinen nicht auf der Homepage auf, sondern werden in der Abteilung verarbeitet.


Quelle: Land Vorarlberg



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