Bericht der Volksanwaltschaft an den Landtag

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Foto: Land Salzburg/Neumayr/Leo
05 Dez 16:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Unterstützung für Abgeordnete zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion

(HP) 335 Salzburgerinnen und Salzburger haben sich 2017 und 2018 mit einer Beschwerde an die Volksanwaltschaft gewandt. Das sind um rund sechs Prozent mehr als im Berichtszeitraum davor. „Für die Landtagsabgeordneten bieten die Berichte der Volksanwaltschaft eine weitere Unterstützung zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion gegenüber der Tätigkeit der Landesregierung. Gleichzeitig zeigen diese auch auf, wo in der Verwaltung Prozesse optimiert werden können, um Entscheidungen der Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger transparent und nachvollziehbar zu machen“, so Zweiter Landtagspräsident Sebastian Huber.

Der Bericht der Volksanwaltschaft an den Salzburger Landtag wurde heute in den Ausschussberatungen diskutiert. Insgesamt konnten 360 Prüfverfahren betreffend die Salzburger Landes- und Gemeindeverwaltung abgeschlossen werden, davon wurden 299 in den Jahren 2017 und 2018 eingeleitet, 61 in den Jahren davor. „In 57 Fällen stellte die Volksanwaltschaft einen Missstand in der Verwaltung fest. Das entspricht einem Anteil von rund 15,8 Prozent aller erledigten Verfahren“, sagt der derzeitige Vorsitzende der Volksanwaltschaft, Werner Amon. Keinen Anlass für eine Beanstandung gab es bei 148 Beschwerden, in 155 Fällen war die Volksanwaltschaft nicht zuständig.

Partner der Bürgerinnen und Bürger

„Es ist wichtig, dass die Verwaltung die Volksanwaltschaft nicht als Gegner, sondern als Partner der Bürgerinnen und Bürger, denen die Verwaltung zu dienen hat, begreift“, erklärt Amon das Amtsverständnis des neuen Kollegiums, das seine Tätigkeit am 1. Juli 2019 aufgenommen hat.


Quelle: Land Salzburg



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