Bebauungsplan Kalvariengürtel - Schleifbachgasse

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Graz

15 Apr 11:00 2019 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Die Eigentümerin des Grundstückes 2261, KG 63104 Lend hat die Absicht auf diesem Grundstück ein neues Gebäude zu errichten. Aus diesem Anlass erstellt die Stadt Graz einen Bebauungsplan, der auch die umliegenden Grundstücke im Geviert umfasst (siehe Plan auf der Rückseite).

Das Gebiet ist ca. 12.699 m² groß und wird durch die Straßenzüge Kalvariengürtel, Kalvarienbergstraße, Schleifbachgasse und Floßlendstraße begrenzt. Die Stadt Graz hat im genannten Gebiet die Pflicht, einen Bebauungsplan zu erstellen.

Das Stadtplanungsamt hat einen Bebauungsplan im Entwurf ausgearbeitet, den wir Ihnen gerne vorstellen möchten. Wir laden Sie daher herzlich ein zur

Informationsveranstaltung

Wann: Am Donnerstag, dem 25. April 2019 um 18 Uhr

Wo: Im Mosaik GmbH, Festsaal, Zugang über Wiener Straße 148, 8020 Graz

Mit einem Bebauungsplan ...

... werden von der Stadt Graz Vorgaben für eine geordnete Siedlungsentwicklung festgelegt, die dann im weiteren Bauverfahren zusätzlich zu den Regeln des Steiermärkischen Baugesetzes einzuhalten sind. Wo im Gebiet dürfen in Zukunft Gebäude stehen? Wie hoch dürfen diese sein? Wo werden Grünflächen und Zufahrten zu den Grundstücken sein? Antworten zu diesen und weiteren Fragen gibt der Bebauungsplan verbindlich vor.Ein Bebauungsplan wird vom Stadtplanungsamt im Entwurf vorbereitet und muss dann vom Gemeinderat beschlossen werden. Es gibt bereits beschlossene Festlegungen für das Gebiet im 4.0 Flächenwidmungsplan (rechtskräftig seit 22.3.2018). Das gesamte Gebiet ist als „Allgemeines Wohngebiet" mit einer Dichte von 0,6 bis 1,2 ausgewiesen.

Der Bebauungsplan-Entwurf liegt bis 30. Mai 2019 zur allgemeinen Einsicht im Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 8020 Graz, 6. Stock, auf. Sie können ihn auch auf der Homepage der Stadt Graz unter: http://www.graz.at/bebauungsplanung anschauen. Innerhalb der Auflagefrist können Sie Einwendungen schriftlich und begründet beim Stadtplanungsamt bekanntgeben.



Quelle: Stadt Graz



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