Ausweitung der Parteienverkehrs- und Öffnungszeiten
Stadtmagistrat öffnet teilweise schon um 07.00 Uhr
Ab 1. Juni werden die Parteienverkehrs- und Öffnungszeiten des Stadtmagistrats teilweise ausgeweitet. Jene Dienststellen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit in den Morgenstunden durch Parteien und BürgerInnen in Anspruch genommen werden, öffnen zukünftig um 07.00 Uhr.
„Mit dieser simplen Maßnahme können wir die Dienstleistungen des Stadtmagistrats noch mehr an die Bedürfnisse der Innsbruckerinnen und Innsbrucker anpassen“, freut sich Bürgermeister Georg Willi: „Ab Juni können Bürgerinnen und Bürger ihre Amtsgänge zum Beispiel unmittelbar vor Beginn ihrer Arbeit oder vor der Öffnung der Kinderbetreuungseinrichtungen erledigen.“
Sowohl schriftliche Anbringen als auch persönliche Anliegen werden im Rahmen der erweiterten Öffnungszeiten von den jeweiligen Dienststellen entgegengenommen, erledigt oder zumindest an die Zuständigen zur Bearbeitung weitergeleitet.
Die früheren Öffnungszeiten gelten für folgende Dienststellen:
Amt „Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung“
Amt „Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen“
Amt „Bau- und Feuerpolizei“
Amt „Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht“
Amt „Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration“
Amt „Standesamt und Personenstandsangelegenheiten“
Amt „Schule und Bildung“
Amt „Verkehrsplanung, Umwelt“
Referat „Bürgerservice und Fundwesen“
Referat „IT-Anwendungen“
Referat „Stadtkasse“ (AA)
Quelle: Stadt Innsbruck
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Redaktion Vorarlberg
Chefredakteur von Regionews Vorarlberg
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