Salzburg: Ausschussberatungen des Salzburger Landtags am Nachmittag

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Salzburg

06 Nov 22:00 2025 von Redaktion Salzburg Print This Article

Beschlüsse zu zehn Tagesordnungspunkten gefasst

(LK) Bei den Ausschussberatungen des Salzburger Landtags wurden heute Nachmittag während einer Unterbrechung der Plenarsitzung zehn Tagesordnungspunkte behandelt.

Vier Vorlagen der Landesregierung und sechs Anträge behandelten die Ausschüsse des Salzburger Landtags heute.

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss nahm eine Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2025 geändert wird (TOP 1), einstimmig an.

Änderung Raumordnungsgesetz

Im selben Ausschuss wurde ein FPÖ-Antrag betreffend eine Änderung des Raumordnungsgesetzes 2009 (TOP 2) diskutiert und mehrheitlich mit Stimmen von ÖVP, FPÖ und SPÖ gegen jene der KPÖ Plus und der Grünen angenommen.

Änderung Sozialbereich-Tarifanpassungsgesetz

Weiters behandelte der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss einen FPÖ-Antrag betreffend eine Änderung des Sozialbereich-Tarifanpassungsgesetzes 2026 (TOP 3) und nahm diesen mehrheitlich mit Stimmen von ÖVP und FPÖ gegen jene der SPÖ, der KPÖ Plus und der Grünen an.

Haushaltsvollzug 2025

Im Finanzüberwachungsausschuss stand eine Vorlage der Landesregierung betreffend die Genehmigung der von der Landesregierung beschlossenen Mittelübertragungen und Mittelaufstockungen des Haushaltsvollzuges 2025 (TOP 4) zur Debatte und nahm diese einstimmig an.

Haftungsübernahme für Oberndorfer Krankenhaus

Derselbe Ausschuss behandelte eine Vorlage der Landesregierung betreffend die Zustimmung des Salzburger Landtages gemäß Art. 48 L-VG für die Haftungsübernahme im Zusammenhang mit der Sicherstellung der Liquidität der Gemeinnützigen Oberndorfer Krankenhausbetriebsgesellschaft m.b.H. (TOP 5) und nahm dazu einstimmig folgenden Antrag an:

  • Der Übernahme einer Haftung des Landes Salzburg bis zu einem Höchstbetrag von € 5.000.000,00 wird gemäß Art 48 Abs 1 L-VG zugestimmt. Die Abteilung 8 wird ermächtigt, einen entsprechenden Haftungsübernahmevertrag abzuschließen.

Veräußerung von Grundflächen des Landesforstgartens

Der Finanzausschuss debattierte eine Vorlage der Landesregierung betreffend die Zustimmung des Salzburger Landtages gemäß Art. 48 Abs. 2 Landes-Verfassungsgesetz 1999 zur Veräußerung von Grundflächen des Landesforstgartens Salzburg im Landeseigentum in den Gemeinden Werfen (KG 55506 – EZ 35) und Mittersill (KG 57003 – EZ 234) (TOP 6) und nahm dazu diesen Antrag einstimmig an:

Die Salzburger Landesregierung wird gemäß Art. 48 Abs. 2 Salzburger Landes-Verfassungsgesetz 1999 ermächtigt,

  • die Liegenschaft in 5450 Werfen, Grst.-Nr. 163/1, EZ 35, KG 55506 Werfen Markt vorbehaltlich der Vermessung zu einem Kaufpreis von € 833.000,00 an die GSWB

  • die Liegenschaft in 5730 in Mittersill, Grst.-Nr. 210/1, EZ 234, KG 57003 Felben vorbehaltlich der Vermessung zu einem Kaufpreis von € 596.000,00 an die GSWB

  • die Liegenschaft in 5730 in Mittersill, Grst-Nr. 210/1, EZ 234, KG 57003 Felben vorbehaltlich der Vermessung zu einem Kaufpreis von € 513.000,00 an die NEUSCHMID Christian GmbH zu veräußern und die entsprechenden Kaufverträge abzuschließen bzw. zu unterfertigen.

Sämtliche Nebenkosten der Errichtung der Kaufverträge und deren grundbücherliche Durchführung sowie die Entrichtung der Grunderwerbssteuer sind von den Käufern zu tragen.

Tarife im Gesundheits-, Pflege- und Betreuungsbereich

Im Sozial-, Gesellschafts- und Gesundheitsausschuss standen ein Dringlicher SPÖ-Antrag betreffend die Gehaltskürzungen im Gesundheits-, Pflege- und Betreuungsbereich (TOP 7) sowie ein Dringlicher Antrag der Grünen betreffend Pflege 2026: Bonus sichern, Tarife anpassen, Taskforce einsetzen (TOP 8) zur Debatte. Mehrheitlich mit Stimmen von ÖVP und FPÖ gegen jene der SPÖ, der KPÖ Plus und der Grünen angenommen wurde zu TOP 7 folgender Antrag:

  • Die Salzburger Landesregierung wird ersucht, die medizinische und pflegerische Versorgung im Bundesland Salzburg angesichts des demographischen Wandels, der medizinischen Entwicklung und der notwendigen Schwerpunktsetzung zur Sicherung der Qualität auch künftig abzusichern.

Zu TOP 8 wurde ebenfalls mehrheitlich mit Stimmen von ÖVP und FPÖ gegen jene der SPÖ, der KPÖ Plus und der Grünen folgender Antrag angenommen:

Die Salzburger Landesregierung wird ersucht,

  • nach Vorliegen der Ergebnisse der laufenden, beauftragten betriebswirtschaftlichen Prüfung von 15 Seniorenwohnheimen eine fundierte Beurteilung vorzunehmen, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt unter Berücksichtigung der budgetären Rahmenbedingungen sowie der Finanzkraft der Gemeinden eine Anpassung der Tarifobergrenzen für Seniorenwohnhäuser erforderlich ist, um weiterhin eine qualitativ hochwertige und wirtschaftlich tragfähige Versorgung in der Langzeitpflege sicherzustellen;

  • die Ergebnisse dieser Prüfung zur Situation in der stationären Langzeitpflege – insbesondere zu Personalbedarf, Finanzierung und Strukturentwicklung – intern auszuwerten und in die weiteren Gespräche mit Gemeinden und Trägerorganisationen einfließen zu lassen;

  • die bereits im Rahmen des Bedarfsplans Pflege 2035 eingerichteten Steuerungs- und Beteiligungsstrukturen weiterzuführen und zu nutzen, um gemeinsam mit Gemeinden, Trägern, Fachabteilungen und Experten die strategische Weiterentwicklung der Pflegeversorgung zu koordinieren, die Ergebnisse dieses laufenden Prozesses abzuwarten und auf deren Grundlage weitere Maßnahmen im Pflegebereich abzustimmen;

  • dem Landtag bis 31. März 2026 zu berichten.

Sexualstrafrecht

Ein Dringlicher Antrag der KPÖ Plus betreffend Einführung des Konsensprinzips „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht (TOP 9) sowie ein Antrag der Grünen betreffend „Nur JA heißt JA“ für ein modernes Sexualstrafrecht und den Konsens-Standard wurden im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss sowie im Sozial-, Gesellschafts- und Gesundheitsausschuss gemeinsam behandelt. Einstimmig angenommen wurde dazu folgender Antrag:

Die Salzburger Landesregierung wird ersucht,

  • an die Bundesministerin für Justiz heranzutreten, das im StGB verankerte Sexualstrafrecht zu überprüfen und dabei insbesondere Grundsätze wie den Opferschutz, die Notwendigkeit der Zustimmung zu geschlechtlichen Handlungen sowie die Rechte von Beschuldigten unter Beachtung von Art 36 der Istanbulkonvention zu berücksichtigen,

  • weiterhin die Umsetzung der Errichtung einer Gewaltambulanz im Bundesland Salzburg sowie die Abholung der Bundesmittel zu forcieren,

  • erneut an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, sowohl im Lehrplan als auch in der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer einen noch stärkeren Fokus auf Gewaltprävention zu richten.


Die Ausschussberatungen endeten um 20.15 Uhr. Anschließend wurden die Beratungen im Plenum wieder aufgenommen.



Quelle: Land Salzburg



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