Ausschussberatungen des Salzburger Landtags

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10 Jän 06:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 6 und 9

Bei den Ausschussberatungen des Salzburger Landtags wurden heute Vormittag sieben Tagesordnungspunkte behandelt.

Der Sozial-, Gesellschafts- und Gesundheitsausschuss diskutierte zunächst einen abgeänderten ÖVP-Antrag für einen Masterplan Pflege, den er einstimmig annahm und dann einen abgeänderten SPÖ-Antrag für die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für betreutes Wohnen und die Aufnahme in die Soziale Dienste Verordnung, der ebenfalls einstimmig angenommen wurde.

In dem Antrag zum Masterplan Pflege wird die Landesregierung aufgefordert, an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, den Masterplan Pflege – unter Einbindung von Experten, den Ländern und Gemeinden – zügig zu erarbeiten und umzusetzen und dabei vor allem auch die langfristige Finanzierung der Pflege sicherzustellen.

Im Antrag zum betreuten Wohnen wird die Landesregierung aufgefordert, erstens im Rahmen der "Plattform Pflege" und unter Einbindung der zuständigen Abteilungen, die rechtlichen Rahmenbedingungen für betreutes Wohnen in Salzburg zu präzisieren und in Abstimmung mit allen Partnern zu prüfen, inwieweit die Betreuungsleistungen in dieser Wohnform von der öffentlichen Hand unterstützt werden können und zweitens über den Fortgang dem Landtag bis 31. Mai 2019 zu berichten.

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss nahm anschließend einen abgeänderten Antrag der Grünen betreffend Zielsteuerungsprozess Pflege, eine Vorlage der Landesregierung für ein Gesetz über die Änderung des Gesetzes, mit dem die nächst der Halte- und Ladestelle Tenneck in Werfen über die Salzach führende Straßenbrücke als Konkurrenzstraße erklärt wird sowie einen abgeänderten FPÖ-Antrag zur Harmonisierung der beitragsgedeckten Gesamtdienstzeit von Präsenz- und Zivildienern mit bundesrechtlichen Bestimmungen einstimmig an.

Im Antrag TOP 3 wird die Landesregierung ersucht, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass im Rahmen des Entwicklungsprozesses Masterplan Pflege Qualitätsstandards für die institutionelle Langzeitpflege besondere Berücksichtigung finden.

Im Antrag wird die Landesregierung ersucht zu prüfen, inwiefern und in welchem Ausmaß eine Anrechnung der Gesamtzeit des Präsenzdienstes für die Berechnung der Alterspension auch für Salzburger Landes- und Gemeindebedienstete relevant ist und in Abstimmung mit dem Bund zeitnah eine Lösung für diese Personengruppe zu erarbeiten und dem Landtag einen entsprechenden Gesetzesvorschlag bis 31. Mai 2019 zu übermitteln.

Im Bildungs-, Sport- und Kulturausschuss wurden zwei NEOS-Anträge zum Ausbau des schulpsychologischen Dienstes sowie für mehr Sozialarbeiter an Salzburgs Schulen ebenfalls einstimmig angenommen.

Im abgeänderten und ergänzten Antrag wird die Landesregierung ersucht, erstens zu prüfen, wie die Themen Mobbing und Gewalt an Schulen durch eine bessere bedarfsorientierte Versorgung durch Sozialarbeiter noch effektiver angegangen werden kann und wie viel Bedarf für einen Ausbau an den Salzburger Schulen herrscht sowie dem Landtag bis 30. Juni 2019 einen Bericht über die Prüfung zukommen zu lassen und zweitens in den nächsten Jahren die psychosoziale Versorgung an Schulen sukzessive auszubauen. Drittens wird die Landesregierung aufgefordert, die Schulsozialarbeit datenorientiert weiter schrittweise auszubauen, mit dem Fokus auf jene Schulen, wo Bedarf besteht beziehungsweise bereits Bedarf gemeldet wurde.


Quelle: Land Salzburg



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