Auffindung eines Skeletts - KLÄRUNGSMELDUNG

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Polizeiauto - Symbolbild
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07 Nov 10:26 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Zur Meldung vom 30. Oktober 2018 wird mitgeteilt, dass zum aufgefundenen menschlichen Skelett die Identität geklärt und ein 56-jähriger ungarischer Staatsbürger wegen des Verdacht des Mordes als mutmaßlicher Täter von Ermittlern des Landeskriminalamtes Niederösterreich ausgeforscht werden konnte.

Wie berichtet, wurde am 29. Oktober 2018 in einem Abbruchhaus in Himberg bei Entrümpelungsarbeiten ein Skelett einer vorerst unbekannten Person gefunden. Von der Staatsanwaltschaft Korneuburg wurde die Obduktion angeordnet.

Durch umfangreiche gerichtsmedizinische und kriminaltechnische Untersuchungen konnte die Identität der vorerst unbekannten toten Person geklärt werden. Es handelt sich um eine zum Tatzeitpunkt 38-jährige slowakische Staatsbürgerin, die im Bereich des Oberkörpers tödliche Stichverletzungen erlitten haben dürfte.

Ein 56-jähriger ungarischer Staatsbürger ist geständig, die 38-Jährige Ende Mai 2015 im Abbruchhaus in Himberg im Zuge eines Streits durch mehrere Stiche mit einem Küchenmesser in den Oberkörper getötet und danach mit Müllsäcken im Haus abgedeckt zu haben.

Bereits im November 2015 wurde der Beschuldigte wegen des Mordes an seiner 46-jährigen Lebensgefährtin in demselben Abbruchhaus in Himberg festgenommen. Der 56-Jährige tötete damals seine ungarische Lebensgefährtin durch mehrere Messerstiche. Er wurde zwischenzeitlich vom Landesgericht Korneuburg zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.


Erstmeldung vom 5.12.2018

Bezüglich eines am 29. Oktober 2018 in Himberg aufgefundenen menschlichen Skeletts, wird von der Polizei nachtäglich mitgeteilt, dass die erforderlichen Ermittlungen von Bediensteten des Landeskriminalamts Niederösterreich nach wie vor mit Nachdruck geführt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Identität zur Person der menschlichen Knochen noch ungeklärt ist.

Das von der Staatsanwaltschaft Korneuburg in Auftrag gegebene gerichtsmedizinische Gutachten ist ausständig, bis zum Abschluss sind weitere Untersuchungen der menschlichen Knochen erforderlich. Eine Feststellung des Alters und der Liegezeit der Knochen ist bis zum endgültigen Ergebnis des gerichtsmedizinischen Gutachtes abzuwarten.

Anderwärtige mediale Berichte unterliegen der Spekulation und können zum derzeitigen Stand der Ermittlungen polizeilich nicht bestätigt werden.

Jeder Hinweis und Ermittlungsansatz wird von den Ermittlern konsequent bearbeitet. Ob ein Zusammenhang mit der Tathandlung aus dem Jahre 2015 besteht, ist Teil der laufenden Ermittlungen.

Sachdienliche Hinweise werden an das Landeskriminalamt Niederösterreich, Ermittlungsbereich Leib Leben unter der Telefonnummer 059133-30-3333, erbeten.


Quelle: LPD Niederösterreich



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