Aktuelle Neuerungen für in der 24-Stunden-Betreuung betreute Personen

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Foto: Pflege / Hände / pixabay / sabinevanerp / Symbolbild
03 Apr 11:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

LR Teschl-Hofmeister: Krise fordert dem Betreuungsbereich aktuell viel ab

Auch für die 24-Stunden-Betreuung hat die Coronakrise spürbare Auswirkungen in unserem Land. Zwei wesentliche Neuerungen, mit Gültigkeit bis zum Ende der Corona-Krise, wurden aktuell im Bereich der 24-Stunden-Betreuung beschlossen.

Einerseits wurde der Zuschuss des Landes Niederösterreich zur 24-Stunden-Betreuung an die Änderung der Richtlinie des Bundes angepasst. „So wird es auch seitens des Landes einen Zuschuss über 550 Euro monatlich für die Dauer der Pandemie geben, wenn die Betreuung durchgehend durch eine selbständig erwerbstätige Betreuungskraft zumindest 14 Tage erfolgt“, erklärt Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister. Der Beschluss beinhaltet eine Änderung der Richtlinie des Landes Niederösterreich für das NÖ Modell zur 24-Stunden-Betreuung bei Bezug von Pflegegeld der Stufe 1 und der Stufe 2, um auf die bestehende Pandemie entsprechend reagieren zu können.

Andererseits haben sich gestern die Sozial-Landesräte und Sozial-Landesrätinnen aller Bundesländer in einem Abstimmungsgespräch gemeinsam mit dem Sozialminister Rudolf Anschober, auf Vorschlag von Niederösterreichs Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister, geeinigt, dass für jene Betreuungskräfte, die ihre Aufenthaltsdauer entsprechend verlängern, eine einmalige Auszahlung von 500 Euro ausbezahlt wird. „Mit der bundeseinheitlichen Lösung wird auf unsere Forderung reagiert, seitens des Landes Niederösterreich begrüßen wir diese Entscheidung sehr“, so Teschl-Hofmeister. Die genaue Regelung befindet sich aktuell in Ausarbeitung.

„Diese Neuerungen sind als Zeichen der Unterstützung in Zeiten der Krise gesetzt worden. Die Coronakrise fordert dem Betreuungsbereich aktuell viel ab und wird uns wohl noch einige Zeit beschäftigen. So gilt es entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass die bedarfsgerechte Betreuung und Pflege in unserem Land auch in dieser fordernden Zeit weiterhin gewährleistet werden kann“, so Teschl-Hofmeister.



Quelle: Land Niederösterreich



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